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100 Jahre Schweizer Familiengärtner-Verband

Wir feiern Geburtstag

Der Schweizer Familiengärtner-Verband (SFGV) ist der nationale Dachverband für die Familiengärten in der Schweiz. Er bezweckt die Förderung und Weiterentwicklung der Familiengartenbewegung in der Schweiz. Die Verbandsgründung erfolgte am 21. September 1925 in Bern. Alle zwei Jahre findet eine Delegiertenversammlung statt, an der sich die Delegierten unserer Mitglieder treffen (also die angeschlossenen Vereine und Sektionen). Die Versammlung findet jedes mal in einer anderen Region statt.

Im Jahr 2025 feiert der SFGV sein hundertjähriges Bestehen im Rahmen der ordentlichen Delegiertenversammlung.

Die ordentliche Delegiertenversammlung (DV) vom 14. Juni 2025 findet in Genf im Salle des fêtes de Carouge in Genf statt und steht im Zeichen dieses denkwürdigen Anlasses.

Unsere Mission

Wir leisten einen Beitrag an die Ernährung, die Biodiversität, die Begrünung der Städte und an das Klima.

Der Verband ist als Verein nach Art. 60 ff. ZGB organisiert. Unter seinem Dach vereinigen sich sieben Regionen mit rund 20’000 Pächterinnen und Pächtern. Die Mitglieder des SFGV sind Sektionen oder eigenständige Familiengarten-Vereine. Als Sektion gilt ein Zusammenschluss mehrerer Familiengarten-Vereine, entweder zu einem Verein/Verband oder zu einer losen Einheit.

Unsere Aufgabe

Wir führen die Interessenlagen der Schweizer Familiengartenareale bzw. -vereine zusammen und wirken als Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Mitgliedern.

Besondere Ereignisse im Jubiläumsjahr

Jubiläumsbroschüre

Zum hundertjährigen Jubiläum des Schweizer Familiengärtner-Verbands planen wir eine Sonderpublikation.

Unsere neue Resolution – ein Blick in die Zukunft

Wir arbeiten an einer neuen Resolution, welche die DV 2025 verabschieden wird.

Medienmitteilung

Ein paar Wochen vor unserer DV 2025 werden wir hier unsere Medienmitteilung veröffentlichen.

Jubiläumswettbewerbe für unsere Mitglieder

Zum hundertjährigen Bestehen organisiert der Vorstand des Schweizer Familiengärtner-Verbands (SFGV) für die dem Verband angeschlossenen Sektionen und Familiengarten-Vereine mit ihren Pachtenden sowie deren Kinder insgesamt zwei Wettbewerbe. Der eine richtet sich an die Kinder der Pachtenden, der andere an die Pachtenden und deren Familiengarten-Vereine.

Mal- und Gestaltungswettbewerb für die Kinder unserer Pachtenden

Das Thema des Wettbewerbs für die Kinder und Jugendlichen besteht darin, ein Bild zu gestalten. Für die Prämierung unterscheiden wir drei Alterskategorien

  • Kategorie I: Kinder von 5 bis 8 Jahren
  • Kategorie II: Kinder von 9 bis 12 Jahren
  • Kategorie III: Jugendliche von 13 bis 17 Jahren

Male bzw. gestalte ein Bild rund um das Thema “Garten”. Deiner Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Das Material und die Gestaltungstechnik kannst Du frei wählen. Das Format darf jedoch höchstens DIN A3 betragen. Pro Kind ist zudem nur ein Bild erlaubt.

Notwendige Begleitangaben

Bitte vergesst nicht, uns als Absenderin bzw. Absender euren Namen und Vornamen sowie den Namen und Vornamen eures Kindes und sein Alter anzugeben. Wir benötigen zudem die Wohnadresse, den Namen des Familiengarten-Vereins sowie eine E-Mailadresse oder eine Telefonnummer, um euch zu informieren, falls euer Kind zu den glücklichen Gewinnerinnen oder Gewinnern gehört.

Wettbewerbsbedingungen

Die Prämierung nimmt eine durch den Vorstand eingesetzte Jury vor. Die Beurteilungskriterien sind: Gesamtwirkung, Komposition, Inhalt und Originalität / Fantasie. Die persönliche Preisbekanntgabe an die Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt bis zum 12. Juni 2025. Die offizielle Preisbekanntgabe nehmen wir spätestens in der Gartenfreund-Ausgabe vom Dezember 2025 / Januar 2026 vor.

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmt ihr zu, dass wir das Bild eures Kindes in unserer Zeitschrift «Gartenfreund / Jardin Vivant» und / oder auf unserer Website unabhängig von einem Preisgewinn veröffentlichen dürfen. Wir publizieren dabei Name, Vorname und Alter eures Kindes und den Namen des Familiengarten-Vereins. Wer als gesetzliche Vertretung das Bild seines Kindes einreicht, stimmt zu, dass wir an der Delegiertenversammlung vom 13. / 14. Juni 2025 in Genf unabhängig von der Prämierung einige
Zeichnungen unter Angabe von Name, Vorname, Alter und zugehörigem Gartenverein aufhängen dürfen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt ihr euch als gesetzliche Vertretung eures Kindes mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Einsendeschluss Wettbewerb Kinder

Einsendeschluss ist der 30. April 2025 (Poststempel).

Das Bild mit allen notwendigen Angaben sendet ihr bitte frühestens ab 1. Januar 2025 an die folgende Postadresse:

Schweizer Familiengärtner-Verband
8000 Zürich

Projektwettbewerb für unsere Mitglieder und für Pachtenden-Gruppen

Organisiert in eurem Familiengarten-Verein im Jahr 2025 ein Gemeinschaftsprojekt oder einen Gemeinschaftsanlass und berichtet uns darüber. Teilnahmeberechtigt sind sowohl Zusammenschlüsse mehrerer Pachtenden eines SFGV-Mitglieds als auch die uns angeschlossenen Sektionen oder Familiengarten-Vereine. Pro Familiengarten-Verein darf auch mehr als eine Pachtenden-Gruppe teilnehmen oder ebenso eine Pachtenden-Gruppe neben ihrem Familiengarten-Verein, aber nur unter der Voraussetzung, dass deren Projekte bzw. Anlässe unterschiedlich sind. Gemeinschaftlich meint, dass eine Personengruppe ein Projekt oder einen Anlass zu Gunsten von mehreren Personen organisiert. Dies kann beispielsweise eine gemeinsam angelegte Biodiversitätsfläche, ein Naschgarten oder ein Spielplatz auf dem Gartenareal sein, oder die gemeinsame Instandstellung einer Wasserleitung, die Entsiegelung von Gartenflächen, etc. Ebenso in Frage kommt ein Gartenfest oder ein Tag des offenen Gartens.

Die eingereichten Projekte dürfen frühestens 2024 gestartet worden sein und müssen ganz oder weitgehend im 2025 abgeschlossen werden. Ob ihr einen einmaligen Anlass durchführt oder ein Projekt (wie das Anlegen einer Blumenwiese) mit einer über das Jahr 2025 hinausgehenden Wirkung realisiert – in beiden Fällen könnt ihr euch an unserem Wettbewerb beteiligen.

Wettbewerbsbedingungen

Die Prämierung nimmt eine durch den Vorstand eingesetzte Jury vor. Die Bewertungskriterien sind: Gemeinschaftssinn, Selbstversorgung, Nachhaltigkeitsbeitrag, Biodiversitätsförderung, Förderung von Gesundheit und Wohlergehen, Bildungsbeitrag, Inklusion, innovative Elemente.

Die persönliche Preisbekanntgabe an die Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt bis Ende November 2025. Die Preise an die prämierten Gemeinschaftsanlässe oder Gemeinschaftsprojekte können als Gruppen- oder als Einzelpreise vergeben werden. Die offizielle Preisbekanntgabe nehmen wir frühestens in der Gartenfreund-Ausgabe vom Dezember 2025 / Januar 2026 vor.

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmt ihr zu, dass wir das Gruppenprojekt bzw. den Gruppenanlass und eure Fotos in unserer Zeitschrift «Gartenfreund/Jardin Vivant» und / oder auf unserer Website unabhängig von einem Preisgewinn veröffentlichen dürfen. Wir publizieren dabei Namen und Vornamen von Teilnehmenden sowie den Namen eures Familiengarten-Vereins. Wer die Eingabe für den Erwachsenenwettbewerb einreicht, trägt die Verantwortung dafür, dass auf Fotos abgebildete Personen sowie der Fotograf bzw. die Fotografin einer allfälligen Publikation im Gartenfreund und / oder auf unserer Website zugestimmt haben.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt ihr euch mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Teilnahmeformular und Fotos

Für den Erwachsenenwettbewerb stellen wir ab dem 1. Januar 2025 ein Teilnahmeformular auf unserer Website zur Verfügung. Bestimmt für eure Teilnahme-Gruppe eine Ansprechperson. Diese füllt das Teilnahmeformular vollständig aus und reicht es zusammen mit fünf bis sieben aussagekräftigen Fotos von eurem Projekt oder eurem Anlass bei uns ein. Die Fotos müssen im Querformat erstellt und in einer Auflösung von mindestens 1000 Pixel eingereicht werden.

Einsendeschluss Wettbewerb Erwachsene

Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2025 (Nachrichteneingang).

Das Teilnahmeformular könnt ihr elektronisch ausfüllen und zusammen mit den Fotos direkt von unserer Website aus absenden.

Für allfällige Rückfragen steht euch folgende E-Mailadresse zur Verfügung: wettbewerb@familiengaertner.ch.

Unterlagen zur DV 2025 in Genf

Traktanden

Die Traktanden werden wir später hier bekannt geben.

Anpassung unserer Statuten

Die Anpassung der Statuten werden wir später hier bekannt geben.