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Mehr Biodiversität

Mehr Biodiversität – Jetzt handeln!

Worum geht es in der Biodiversitätsinitiative, und was kannst Du zu mehr Biodiversität beitragen? In diesem Beitrag berichte ich über die Biodiversitätsinitiative, über die wir am 22. September 2024 abstimmen.

In unserem Gartenblogbeitrag Die Roten Listen erfährst du mehr über die existenzielle Bedrohung und das zunehmende Verschwinden von Arten und Lebensräumen. Im Vergleich zu anderen Industrieländern weist die Schweiz die höchste Anzahl bedrohter Arten auf und stellt die geringste Fläche unter Schutz. Jetzt hast Du eine konkrete Gelegenheit und kannst selbst aktiv werden: Setze Dich ein für die Biodiversitätsinitiative (eidg. Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft»).

Der Bundesrat und der Nationalrat sprachen sich zwar gegen die Biodiversitätsinitiative aus, stellten ihr aber – in Anerkennung des Handlungsbedarfs – einen indirekten Gegenvorschlag für eine Gesetzesänderung gegenüber. Der Nationalrat versuchte dabei vergeblich, mit dem Ständerat einen Kompromiss zu erzielen, indem er den bundesrätlichen Gegenvorschlag noch erheblich abspeckte. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit im Ständerat befand, die Initiative und der Gegenvorschlag seien unnötig. Der Ständerat hat damit die Chance, zumindest einige Massnahmen zur Verbesserung der Biodiversität zu ergreifen, vereitelt.

Jetzt kommt also 2024 die ursprüngliche Biodiversitätsinitiative zur Abstimmung.

Die Natur ist unsere Lebensgrundlage

Wer möchte nicht saubere Luft, genügend sauberes Trinkwasser, gesunde Böden und eine intakte Tier- und Pflanzenwelt? Doch die Natur ist enorm unter Druck. Daher ist die Politik gefordert, Gegensteuer zu geben und mehr zum Schutz unserer Umwelt zu unternehmen. Denn was der Mensch einmal zerstört hat, lässt sich gar nicht oder nur mit grossem Aufwand wieder herstellen. Die kommenden Generationen sind zum Überleben auf den Erhalt ihrer Lebensgrundlage und damit auf Biodiversität angewiesen. Deshalb haben engagierte Menschen die Biodiversitätsinitiative lanciert. Sie konnten diese am 8. September 2023 mit mehr als 100’000 gültigen Unterschriften einreichen.

Ein Plakat zur Initiative für mehr Biodiversität: "Ja zur Biodiversität" auf einem Schweizer Balkon im Sommer, Aussenansicht. Foto: Jacqueline Cortesi, 2023
Ein Plakat zur Initiative für mehr Biodiversität: “Ja zur Biodiversität” auf einem Schweizer Balkon im Sommer, Aussenansicht. Foto: Jacqueline Cortesi, 2023

Was will die Biodiversitätsinitiative?

Den Initiativtext findest du auf der Seite von der Biodiversitätsinitiative als PDF auch direkt hier.

Die Initiative, über die wir 2024 abstimmen, will:

  • den Schutz der Artenvielfalt durch Verankerung in der Verfassung stärken und deren langfristigen Erhalt sichern
  • den Landschaftsschutz stärken und das baukulturelle Erbe schonen
  • mehr Flächen und mehr Geld für die Erhaltung und Förderung der natürlichen Vielfalt.

Was wollte der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates?

Der Bundesrat war der Meinung, die Umsetzung der Initiative würde zu erheblichen Zielkonflikten mit anderen Politikbereichen wie zum Beispiel der Energiepolitik oder der Landwirtschaft führen. Bei Annahme der Initiative würden die geltenden Kompetenzen und der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig eingeschränkt. Der Bundesrat bewertete die Anliegen der Initiative jedoch grundsätzlich als positiv und stellte ihr daher einen indirekten Gegenvorschlag zu einer Gesetzesänderung gegenüber (Botschaft, BBl 2022 737; Ziff. 4.3 und 5).

Den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates findest du hier: BBl 2022 738: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) (Entwurf).

Bodenlebewesen fördern

Rahel Meier und Anton Winkler erzählen in unserem Gastbeitrag Bodenlebewesen fördern, ein Praxisbeispiel, warum sie Bodenlebewesen in ihrem Familiengarten fördern und wie sich das positiv auf die Biodiversität und den Boden auswirkt.

Beratungen im Parlament: Erste Runde

Nationalrat

Der Nationalrat lehnte zwar in der Erstberatung die Biodiversitätsinitiative ab. Er trat aber auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ein und passte ihn an. Er beschloss, die Förderung der Baukultur von hoher Qualität aus dem indirekten Gegenvorschlag auszugliedern und im Rahmen der Kulturbotschaft zu behandeln. Sodann wollte er die Flächenziele fallenlassen. Stattdessen schlug er vor, das Instrument der Biodiversitätsgebiete einzuführen. Die bei Einsatz eines solchen Instruments zu erwartende qualitative Aufwertung der Biodiversitätsflächen taxierte der Trägerverein der Initiative als Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Er zeigte sich deshalb sogar offen, seine Initiative je nach parlamentarischem Beratungsergebnis über einen indirekten Gegenvorschlag zurückzuziehen.

Ständerat

Nach Auffassung des Ständerats verfügt die Schweiz bereits heute über die nötigen Voraussetzungen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Bis 2030 könnten wir somit laut der vorberatenden Kommission mindestens 30 Prozent Flächen für den Schutz und die Förderung der Biodiversität sichern. Zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen seien demzufolge unnötig. Der Ständerat befürchtete auch, dass die Nutzungsinteressen – insbesondere beim Ausbau der Energieproduktion – nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten. Er lehnte daher in der ersten Beratungsrunde nicht nur die Volksinitiative ab, sondern trat auch nicht auf einen indirekten Gegenentwurf ein.

Beratungen im Parlament – Definitives Scheitern in der zweiten Runde

Vorberatende Kommissionen

Am 22. August 2023 bestätigte die vorberatende Kommission des Nationalrats für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen erneut den von ihrem Hauptrat bejahten Handlungsbedarf. Der Verlust der Biodiversität in der Schweiz müsse gebremst werden (vgl. Medienmitteilung des Schweizer Parlaments). Die Kommission anerbot sich, mit dem Ständerat über einen reduzierten Gegenentwurf zu verhandeln, wenn er auf diese Vorlage eintreten würde. Der Schwerpunkt sollte dabei auf die Steigerung der Qualität in bestehenden Biodiversitätsgebieten gelegt werden. Die Städte und Agglomerationen würden stärker in die Pflicht genommen. Das Landwirtschaftsrecht müsste hingegen nicht geändert werden. Die Kommission hoffte, mit diesem «Brückenschlag» den Ständerat vom verschlankten indirekten Gegenvorschlag zu überzeugen.

Am 30. Oktober lehnte die vorberatende ständerätliche Kommission den Kompromissvorschlag seiner nationalrätlichen Schwesternkommission ab, mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Dies mag zumindest auf den ersten Blick erstaunen, weil der abgespeckte Vorschlag die Anliegen aus Kreisen der Landwirtschaft und Energiewirtschaft ja eigentlich aufgenommen hatte. Bundesrat Rösti sah dies in der Debatte gleich.

In den Räten

Der Nationalrat folgte am 18. Dezember seiner vorberatenden Kommission hinsichtlich einer vermittelnden Lösung. Er entschied mit 99 zu 77 Stimmen und sechs Enthaltungen erneut, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Er betonte die Notwendigkeit zur stärkeren Vernetzung ökologischer Gebiete. Ausserdem wollte er für Stadt- und Agglomerationsgebiete  Verbesserungen in den bestehenden Biodiversitätsgebieten erzielen. Bundesrat Albert Rösti (SVP) anerkannte den Vorschlag als Kompromiss und bat um Eintreten. Die SVP-Fraktion und der Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG) plädierten trotzdem auf Nichteintreten, unterlagen aber mit diesem Antrag.

Der Ständerat hielt, wie erwähnt, von Anfang jegliche Rechtsänderung für unnötig. Die Initiative ging ihm ohnehin zu weit. Mit der Ablehnung des Kompromissvorschlags aus dem Nationalrat am 7. Dezember 2023 war das Geschäft somit im Parlament definitiv vom Tisch.

Auf der Seite des Schweizer Parlaments findest du die Unterlagen zu den parlamentarischen Beratungen: 22.025 Geschäft des Bundesrates: Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag.

Wie kannst Du die Initiative unterstützen?

Der Trägerverein stellt – nach über zwei Jahren parlamentarischer Diskussionen – ein Versagen der Politik fest. Er kündigte an, die Kampagne für die Volksabstimmung zur Biodiversitätsinitiative energisch zu führen. Denn unsere Welt müsse schnellstens enkeltauglich werden.
Der Trägerverein stellt auf seiner Website www.biodiversitaetsinitiative.ch die notwendigen Ideen und Instrumente zur Unterstützung der Initiative zur Verfügung: Fahnen, Flugblätter, Aktivitäten auf Social-Media-Kanälen etc.

Kürzlich (Stand August 2024) hat der Trägerverein Themengruppen-Komitees lanciert, darunter auch ein Komitee für Gärtner- und Gärtnerinnen. Damit möchte der Trägerverein möglichst viele Menschen für die Abstimmung mobilisieren. Du kannst das Komitee der Gärtnerinnen und Gärtner ebenfalls unterstützen. Klicke dafür direkt hier.

Das bisherige Geschehen auf einen Blick

März 2019: Lancierung der Volksinitiative 

September 2020: Die Biodiversitätsinitiative wird am 8. September 2020 eingereicht.

Dezember 2020: Der Bundesrat beschliesst am 4. Dezember 2020, die Biodiversitätsinitiative abzulehnen und die Anliegen in einem indirekten Gegenvorschlag aufzunehmen.

März 2021: Am 31. März 2021 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag.

Juli 2021: Die Trägerschaft der Biodiversitätsinitiative fordert vom Bundesrat im Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenvorschlag am 6. Juli 2021 umfassendere, wirksamere und rasch umsetzbare Massnahmen zugunsten von Biodiversität, Landschaft und baukulturellem Erbe.

März 2022: Der Bundesrat überweist den aufgrund der Vernehmlassung angepassten indirekten Gegenvorschlag zusammen mit der Botschaft dem Parlament.

September 2022: Der Nationalrat lehnt die Biodiversitätsinitiative ab, tritt aber auf den Gegenvorschlag des Bundesrates ein und nimmt Anpassungen vor.

Dezember 2022: Das Parlament gibt sich eine Fristverlängerung bis zum 8. März 2024, um das Ausmass der Klimakrise und die Folgen einzuschätzen und einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten.

Juni 2023: Innerhalb von nur acht Wochen reichten über 43’000 Personen die Petition Biodiversitätskrise: Jetzt handeln statt zuwarten! ein (Appell Biodiversität).

2023/2024: Der Nationalrat bestätigt von Anfang an den Handlungsbedarf. Er lehnt zwar die Initiative ab, tritt aber auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates für eine Gesetzesanpassung ein und verschlankt diesen Vorschlag. Sein Kompromiss sieht einen Verzicht auf Flächenziele und stattdessen eine Aufwertung der bestehenden Biodiversitätsflächen in Städten und Agglomerationsgebieten vor. Die Landwirtschaft soll von der Gesetzesänderung nicht tangiert werden. Trotzdem hat das Geschäft im Ständerat keine Chance: Dieser lehnt die Initiative und den Kompromissvorschlag des Nationalrats ab. Damit sind die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen. Es gibt keinen Gegenvorschlag. Über die Verfassungsinitiative kann das Volk am 22. September 2024 abstimmen.

Jacqueline Cortesi

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