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Klimaschutzgesetz

Das geht auch mich an: JA zum Klimaschutz-Gesetz am 18. Juni 2023

Am 18. Juni stimmen wir über das Klimaschutzgesetz ab, weil dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Damit wird es Zeit, sich mit den Argumenten der Befürwortenden sowie der Gegnerschaft auseinander­zusetzen. Die Gegnerinnen und Gegner argumen­tieren, das Gesetz koste viel, belaste das Gewerbe und bringe nichts. Umgekehrt geht einigen das Gesetz zu wenig weit. Das Parlament sagte JA zum Klimaschutz-Gesetz.

Du und ich als Betreiberin oder Betreiber eines Schreber­gartens bzw. Familien­gartens spüren die Auswirkungen der Klimakrise ganz direkt: Unsere Parzelle wird, je nach Lage und Wetter­laune, mal überschwemmt, mal trocknet sie aus. Extreme Wetter­lagen nehmen zu.

Am 18. Juni haben wir nun die Möglichkeit, selbst ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen. Klimaschutz heisst, das zu schützen was mir wichtig ist: Die Umwelt, unsere Natur und unsere Gärten und somit auch unsere Lebens­grundlage.

Auf www.klimaschutzgesetz-ja.ch findest du die nachfolgenden sowie weitere Informationen des Klimaschutz Vereins Schweiz:

Klimaschutz Verein Schweiz

Die Schweiz braucht eine Gesamt­strategie zur Erreichung ihrer Klima­ziele. Das Klima­schutz-Gesetz ist ein wichtiger Teil davon.

Der Klimaschutz ist eine Chance für die Schweizer Wirt­schaft. Mit Investi­tionen in innovative Techno­logien schafft das Gesetz Arbeits­plätze und Export­möglich­keiten.

Mit diesem Gesetz erhält die Schweiz einen rechtlichen Rahmen für mehr Klima­schutz. Diesen hat sie dringend nötig, damit sich Politik, Wirtschaft und Gesell­schaft auf gemeinsame und lang­fristige Ziele ausrichten und darauf hinar­beiten können.

Das Gesetz erleichtert die Erneuerung von Heizungen und Gebäude­sanierungen. So gelingt die Umstellung zu einer klima­neutralen Schweiz.
Gletscher Initiative: Wanderung über den Flesspass im September 2021 (Bild: Christine Wolfgramm)
Gletscher Initiative: Wanderung über den Flesspass im September 2021 (Bild: Christine Wolfgramm)

Das Klimaschutz-Gesetz in Kürze

Das Parlament hat das «Bundes­gesetz über die Ziele im Klima­schutz, die Innovation und die Stärkung der Energie­sicherheit» am 30. September 2022 als indirekten Gegen­vorschlag zur Gletscher-Initiative beschlossen. Da damit wirksamer und rascher Klima­schutz in der Schweiz möglich ist, hat das Initiativ­komitee die Gletscher-Initiative bedingt zurück­gezogen. Bedingung ist, dass der Gegen­vorschlag in der Volksab­stimmung ange­nommen wird. 

Das Klimaschutzgesetz ist ein Rahmen­gesetz: Es gibt in erster Linie verbind­liche Ziele und Zwischen­ziele vor. Das Gesetz fördert Mass­nahmen in zwei Bereichen, wofür über zehn Jahre 3,2 Milliarden Franken aus der Bundes­kasse vorge­sehen sind: 

  • Investitionen in die Förderung neuartiger Techno­logien
  • ein Impulsprogramm für die Förderung von klima­freundlichen, effizienten Heiz­systemen.

Der erste Pfeiler: Emissionsziele für mehr Klimaschutz

Hier geht es um die Ziele für die Treibhausgas-Emissionen. Die Schweiz muss spätestens 2050 netto null erreichen. Das heisst, nach 2050 muss die Schweiz der Atmosphäre gleich viel Treibhausgase entziehen wie sie ausstösst. Netto-Null garantiert so, dass der Anteil an Treibhaus­gasen in der Atmosphäre nicht weiter ansteigt. 

Zwischenziele in Form von Durchschnitts­werten über mehrere Jahre sorgen zudem dafür, dass das Netto-Null-Ziel nicht auf die lange Bank geschoben wird. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, müssen die Emissions­ziele durch Emissions­minderungen im Inland erreicht werden. Das heisst: Kompen­sationen im Ausland und Negativ­emissionen dürfen nur an die Ziel­erreichung ange­rechnet werden, wenn es nicht anders geht. Um die verblei­benden Emissionen mit Negativ­emissionen ausgleichen zu können, braucht es Kohlen­stoff­speicher (Senken). Bund und Kantone sorgen dafür, dass solche Senken im In- und Ausland im nötigen Umfang bereit­stehen.

Der zweite Pfeiler: Förderung neuartiger Technologien und Prozesse

Der Bund unterstützt bis 2029 Unter­nehmen oder Branchen fachlich beim Ausarbeiten von Plänen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels. Darüber hinaus können sie vom Programm zur Förderung neuartiger Technologien und Prozesse und von der Risiko­absicherung für Infra­strukturen profitieren. Dafür stellt der Bund über sechs Jahre je 200 Millionen Franken pro Jahr bereit. 

Bei der Förderung neuartiger Technologien und Prozesse geht es nicht darum, klima­schonende Techno­logien und Prozesse neu zu erfinden, sondern diese zur Mark­treife zu bringen.

Der dritte Pfeiler: Impulsprogramm Heizungsersatz und Energieeffizienz

Das Gesetz enthält auch eine Anpassung des Energie­gesetzes. Über zehn Jahre fördert der Bund mit je 200 Millionen Franken den Ersatz fossiler Heizungen sowie elektrischer Widerstands­heizungen durch erneuerbare Heizsysteme sowie die Verbesserung der Energie­effizienz von Gebäuden. 

2021 wurden beim Heizungsersatz erstmals mehr erneuerbare als fossile Heiz­systeme installiert. Das bedeutet aber, dass immer noch viele fossile Heizungen durch eben­solche ersetzt werden. Da diese eine Lebens­dauer von 20 bis 25 Jahre haben, soll das Impuls­programm hier ansetzen und motivieren, so früh wie möglich auf erneuer­bare Systeme zu wechseln. Zu ersetzen sind auch elektrische Widerstands­heizungen, weil sie enorme Mengen Strom verbrauchen. Erneuerbare Heizsysteme sind viel energie­effizienter, denn sie brauchen den Strom nicht, um Wärme zu erzeugen, sondern um Wärme zu transpor­tieren. 

Weitere Bestimmungen  

Das Klimaschutz-Gesetz enthält neben den drei Grund­pfeilern weitere Bestimmungen: Zum Beispiel sollen Bund und Kantone für die notwen­digen Massnahmen zum Schutz vor den Auswir­kungen des Klima­wandels treffen. Oder der Bundesrat soll verpflichtet werden, dem Parlament periodisch neue Anträge zur Erreichung der Emission­sziele zu unter­breiten.

Jacqueline Cortesi

Luftbildaufnahme vom Familiengarten-Verein Birsfelden und der angrenzenden Autobahn.

Wir gratulieren dem Familiengarten-Verein Birsfelden zum Erhalt ihrer 145 Familiengärten! 😀

Nach mehreren Jahren der Ungewissheit, der Angst und des Frustes für die Familiengärten in Birsfelden kam am 24. November 2024 das Aus für den Rheintunnel. Das Schweizer Stimmvolk hat sich mehrheitlich gegen die sechs Autobahnausbauprojekte ausgesprochen. Damit ist auch der Rheintunnel zumindest für das nächste Jahrzehnt vom Tisch. Die drei Freizeitgartenareale in Birsfelden bleiben entgegen allen Erwartungen somit bestehen.

Hier geht es zum Verein Birsfelden