Das geht auch mich an: JA zum Klimaschutz-Gesetz am 18. Juni 2023
Am 18. Juni stimmen wir über das Klimaschutzgesetz ab, weil dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Damit wird es Zeit, sich mit den Argumenten der Befürwortenden sowie der Gegnerschaft auseinanderzusetzen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, das Gesetz koste viel, belaste das Gewerbe und bringe nichts. Umgekehrt geht einigen das Gesetz zu wenig weit. Das Parlament sagte JA zum Klimaschutz-Gesetz.
Du und ich als Betreiberin oder Betreiber eines Schrebergartens bzw. Familiengartens spüren die Auswirkungen der Klimakrise ganz direkt: Unsere Parzelle wird, je nach Lage und Wetterlaune, mal überschwemmt, mal trocknet sie aus. Extreme Wetterlagen nehmen zu.
Am 18. Juni haben wir nun die Möglichkeit, selbst ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen. Klimaschutz heisst, das zu schützen was mir wichtig ist: Die Umwelt, unsere Natur und unsere Gärten und somit auch unsere Lebensgrundlage.
Auf www.klimaschutzgesetz-ja.ch findest du die nachfolgenden sowie weitere Informationen des Klimaschutz Vereins Schweiz:
Klimaschutz Verein Schweiz
Der Klimaschutz ist eine Chance für die Schweizer Wirtschaft. Mit Investitionen in innovative Technologien schafft das Gesetz Arbeitsplätze und Exportmöglichkeiten.
Mit diesem Gesetz erhält die Schweiz einen rechtlichen Rahmen für mehr Klimaschutz. Diesen hat sie dringend nötig, damit sich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf gemeinsame und langfristige Ziele ausrichten und darauf hinarbeiten können.
Das Gesetz erleichtert die Erneuerung von Heizungen und Gebäudesanierungen. So gelingt die Umstellung zu einer klimaneutralen Schweiz.
Das Klimaschutz-Gesetz in Kürze
Das Parlament hat das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» am 30. September 2022 als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative beschlossen. Da damit wirksamer und rascher Klimaschutz in der Schweiz möglich ist, hat das Initiativkomitee die Gletscher-Initiative bedingt zurückgezogen. Bedingung ist, dass der Gegenvorschlag in der Volksabstimmung angenommen wird.
Das Klimaschutzgesetz ist ein Rahmengesetz: Es gibt in erster Linie verbindliche Ziele und Zwischenziele vor. Das Gesetz fördert Massnahmen in zwei Bereichen, wofür über zehn Jahre 3,2 Milliarden Franken aus der Bundeskasse vorgesehen sind:
- Investitionen in die Förderung neuartiger Technologien
- ein Impulsprogramm für die Förderung von klimafreundlichen, effizienten Heizsystemen.
Der erste Pfeiler: Emissionsziele für mehr Klimaschutz
Hier geht es um die Ziele für die Treibhausgas-Emissionen. Die Schweiz muss spätestens 2050 netto null erreichen. Das heisst, nach 2050 muss die Schweiz der Atmosphäre gleich viel Treibhausgase entziehen wie sie ausstösst. Netto-Null garantiert so, dass der Anteil an Treibhausgasen in der Atmosphäre nicht weiter ansteigt.
Zwischenziele in Form von Durchschnittswerten über mehrere Jahre sorgen zudem dafür, dass das Netto-Null-Ziel nicht auf die lange Bank geschoben wird. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, müssen die Emissionsziele durch Emissionsminderungen im Inland erreicht werden. Das heisst: Kompensationen im Ausland und Negativemissionen dürfen nur an die Zielerreichung angerechnet werden, wenn es nicht anders geht. Um die verbleibenden Emissionen mit Negativemissionen ausgleichen zu können, braucht es Kohlenstoffspeicher (Senken). Bund und Kantone sorgen dafür, dass solche Senken im In- und Ausland im nötigen Umfang bereitstehen.
Der zweite Pfeiler: Förderung neuartiger Technologien und Prozesse
Der Bund unterstützt bis 2029 Unternehmen oder Branchen fachlich beim Ausarbeiten von Plänen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels. Darüber hinaus können sie vom Programm zur Förderung neuartiger Technologien und Prozesse und von der Risikoabsicherung für Infrastrukturen profitieren. Dafür stellt der Bund über sechs Jahre je 200 Millionen Franken pro Jahr bereit.
Bei der Förderung neuartiger Technologien und Prozesse geht es nicht darum, klimaschonende Technologien und Prozesse neu zu erfinden, sondern diese zur Marktreife zu bringen.
Der dritte Pfeiler: Impulsprogramm Heizungsersatz und Energieeffizienz
Das Gesetz enthält auch eine Anpassung des Energiegesetzes. Über zehn Jahre fördert der Bund mit je 200 Millionen Franken den Ersatz fossiler Heizungen sowie elektrischer Widerstandsheizungen durch erneuerbare Heizsysteme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
2021 wurden beim Heizungsersatz erstmals mehr erneuerbare als fossile Heizsysteme installiert. Das bedeutet aber, dass immer noch viele fossile Heizungen durch ebensolche ersetzt werden. Da diese eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahre haben, soll das Impulsprogramm hier ansetzen und motivieren, so früh wie möglich auf erneuerbare Systeme zu wechseln. Zu ersetzen sind auch elektrische Widerstandsheizungen, weil sie enorme Mengen Strom verbrauchen. Erneuerbare Heizsysteme sind viel energieeffizienter, denn sie brauchen den Strom nicht, um Wärme zu erzeugen, sondern um Wärme zu transportieren.
Weitere Bestimmungen
Das Klimaschutz-Gesetz enthält neben den drei Grundpfeilern weitere Bestimmungen: Zum Beispiel sollen Bund und Kantone für die notwendigen Massnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels treffen. Oder der Bundesrat soll verpflichtet werden, dem Parlament periodisch neue Anträge zur Erreichung der Emissionsziele zu unterbreiten.
Jacqueline Cortesi