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Soll ich mein Gartenhaus im Schrebergarten versichern?

Das eigene Gartenhaus ist beliebt

Der Bestand an Schrebergarten-Häusern nimmt zwar tendenziell ab, da vor allem die Städte aus Not an Grünflächen vermehrt Parzellen mit wenigen oder gar keinen baulichen Einrichtungen mehr anbieten. Trotzdem gibt es immer noch viele klassische Familiengärten mit handwerklich gepflegten Gartenhäusern, die zum Gärtnern und nach getaner Arbeit zum Verweilen einladen. Das eigene Gartenhaus ist bei den Gärtnerinnen und Gärtnern auch nach wie vor sehr beliebt. Das Thema Gartenhaus Versicherung wird dabei manchmal nicht beachtet. Wir geben einen Überblick.

Der Hauskauf

Das klassische Schrebergarten-Haus erwirbst du bei Pachtbeginn vom vorherigen Pächter bzw. der vorherigen Pächterin, sofern der Vereinsvorstand der Neuverpachtung an dich und dem Hauskauf zugestimmt hat.

Du darfst, ausser dem Haus, meistens auch Inventar, andere bauliche Einrichtungen (wie ein Frühbeet, Tomatenhaus etc.) oder bestimmte Pflanzen vom Vorgänger bzw. der Vorgängerin freiwillig übernehmen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. In diesem Fall musst du dir aber bewusst sein, dass du bei Pachtende verpflichtet sein wirst, alles auf eigene Kosten zu entfernen, was deine Nachfolge nicht ihrerseits von dir übernehmen will.

Gartenhäuser im Familiengarten: Soll ich mein Gartenhaus im Schrebergarten versichern? Foto: Dirk Rahnenführer
Gartenhäuser im Familiengarten: Der Ausbaustand ist unterschiedlich. Soll ich mein Gartenhaus im Schrebergarten versichern? Foto: Dirk Rahnenführer

Das Unglück

Nach Pachtantritt pflegst du deine Parzelle und trägst auch Sorge zu deinem Gartenhaus. Aber nicht alles liegt in deiner Macht. Was passiert zum Beispiel, wenn das Haus Feuer fängt und abbrennt? Oder nach einer Überschwemmung plötzlich unter Wasser steht? Nebst solchen Schäden sind leider auch immer mal wieder Einbrüche zu beklagen. Plötzlich sind also deine Investitionen auf einen Schlag wertlos geworden. Hier hilft dir die Versicherung – falls du eine abgeschlossen hast!

Gebäudeversicherung oder vertragliche Versicherungspflicht aus Pachtvertrag?

Ob dein Gartenhaus eventuell unter die (obligatorische) Gebäudeversicherung fällt, hängt von der jeweiligen Regelung im Standortkanton ab. Oft gelten Kleinbauten erst ab einem bestimmten Versicherungswert als versichertes bzw. versicherungspflichtiges Gebäude. Oder ein Gartenhaus, das über kein Fundament verfügt, fällt gar nicht unter den Gebäudebegriff.

Gibt es für dein Gartenhaus keine Gebäudeversicherung, so musst du abklären, ob du dich allenfalls mit dem Abschluss des Pachtvertrags vertraglich zum Abschluss einer Versicherung verpflichtest: Die Statuten deines Familiengartenvereins, das Bau- und Gartenreglement bzw. der Pachtvertrag können nämlich vorschreiben, dass du dein Gartenhaus versichern musst.

Hausratversicherung: Schutz bei Feuer-, Wasser- und Elementarschäden sowie Einbruch

Bei einer solchen vertraglichen Versicherungspflicht musst du dich mit dem entsprechenden Anliegen an deine Hausratversicherung wenden. Diese übernimmt Feuer-, Wasser- und Elementarschäden sowie Einbruch. Für die Gemüsebeete und Pflanzen gilt diese Versicherung allerdings nicht. Dafür müsstest du zusätzlich eine Umgebungsversicherung abschliessen. Dies lohnt sich aber normalerweise nicht. Hausratversicherungen werden in der Regel zum Neuwert abgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Leistung im Versicherungsfall dem aktuellen Marktpreis entspricht.

Freiwillige Versicherung

Falls dir die Versicherung freigestellt ist, empfiehlt es sich, den freiwilligen Abschluss zu prüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dein Gartenhaus einen hohen Ausbaustandard aufweist. Die Versicherung erfolgt ebenfalls im Rahmen der Hausratversicherung.

Damit du den Umfang deiner Versicherung und auch die Haftungsausschlüsse kennst, kommst du nicht darum herum, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu lesen und Offerten zu vergleichen. Beachte auch die gängigen Sicherungsmassnahmen. Dazu gehört etwa, im Gartenhaus keine Wertgegenstände aufzubewahren und das Gartenhaus abzuschliessen.

Jacqueline Cortesi

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