Ausgangslage
Nachfolgende Überlegungen für die Ausrichtung unserer Familiengartenbewegung basieren auf direkten Erfahrungen und Eindrücken im Schweizer Umfeld. Inwieweit diese auf andere Europäische Länder ganz oder teilweise übertragbar sind, muss dort bewertet werden.
Es gibt in der Schweiz keine nationale Gesetzgebung, auf die sich unsere Familiengärten abstützen können. Für die Mitglieder und Funktionäre unserer Verbandslandschaft macht sich dies immer mehr und schmerzhafter bemerkbar. Eine Ausnahme bildet der Kanton Basel-Stadt, der eine gesetzliche Verankerung der Besitzstandfläche kennt. Ansonsten gibt es nur diverse behördliche Regelungen.
Für die Behandlung eines Sachthemas auf nationaler Ebene muss man daher stets die lokalen Besonderheiten kennen und im Auge behalten. Dies erschwert zwangsläufig den Erfahrungsaustausch zwischen unseren Funktionären.
Allgemeingültige, konkrete Ziele zu entwickeln bzw. zu formulieren ist unter diesen Bedingungen ungleich schwieriger als dort, wo gesetzliche Massgaben national gelten.
Damit nicht genug: Auch kann der Umfang der behördlichen Intervention unterschiedlich ausfallen. Beispielhaft hierfür werden in einem Kanton die Wartelisten für Parzellen durch die Stadtgärtnerei verwaltet und den Vereinen bei Pächterwechseln neue Mitglieder behördlich zugewiesen.
Erfreulich ist, dass das Interesse, eine Gartenparzelle zu besitzen, ungebrochen anhält. Nach einem Höhepunkt in 2021 (Corona) beläuft sich in den Agglomerationen der Nachfrageüberhang weiterhin auf mehr als 20 Prozent.
Demgegenüber verlieren wir durch Bebauung oder Versiegelung für Infrastrukturvorhaben täglich mehr als 10 Hektar Freifläche, überwiegend in den jetzt schon dicht besiedelten, nicht-alpinen Regionen.
Zusätzlich wächst die Wohnbevölkerung (heute fast neun Millionen) weiter. Diese wird noch ergänzt durch einen täglichen Grenzgänger-Verkehr von bald einer halben Million Pendlern. Bei gut fünf Millionen Beschäftigten entspricht das fast 10%. Diese leben in Frankreich, Italien oder Deutschland und kommen zumeist mit dem PKW zur Arbeit in die Schweiz.
Ferner beanspruchen die legitimen Renaturierungen von Gewässerverläufen bzw. -uferzonen als auch der besondere Schutz artenreicher Räume weitere Flächen. Und auch überbordende und mehrheitlich durch-kommerzialisierte Freizeitbedürfnisse kommen nicht ohne Flächenverbrauch bzw. Bebauungen oder Versiegelungen aus.
Die Ausgangslage für die Findung einer mittelfristigen Ausrichtung unserer Familiengartenbewegung wird dazu noch durch – natürlich unstrittige, aber jeweils im kantonalen Einzelfall unterschiedliche – ökologische Vorgaben für die Parzellenbewirtschaftung erschwert. Vorgaben, die wiederum auch leider zu einer Zunahme der Konflikte in den Vereinen selbst führen.
Begleitet werden diese Konfliktzunahmen und die zunehmenden fachlichen und administrativen Ansprüche an Vereinsvorstände durch einen ebenfalls wachsenden Mangel an Mitgliedern, die bereit sind, sich für eine ehrenamtliche Funktion zur Verfügung zu stellen. Dieser Mangel wird in den kommenden Jahren noch gravierend zunehmen. Mit dem demographischen Wandel gehen uns kontinuierlich langjährig amtierende Funktionäre verloren.
Zukunftsgestaltung
Vereinsbeiträge anheben
Um überhaupt an all den unterschiedlichen Frontabschnitten wirken zu können, brauchen die Vereine Ressourcen. Oft stehen diese im Verein nicht zu Verfügung, aus Mangel an Geeigneten oder auch fachlich hierfür Qualifizierten. Daher müssen externe Dienstleister oder Handwerker beauftragt werden. Fehlen dem Verein hierfür aber die Mittel, so befindet man sich in einer Spirale Richtung Implosion, die sich fallweise über einen Zeitraum des Siechtums hinstreckt.
Über ausreichende, regelmässige Einnahmen zu verfügen, ist die conditio sine qua non für die Bewältigung diverser, existenzieller Anforderungen.
Ehrenamtliche entlasten und Selbstverwaltung der Vereine stärken
Gerade für grosse Vereine mit hunderten von Pächtern, verteilt über mehrere Areale, kann die Übernahme einer Vorstandsfunktion häufig ein volles Arbeitspensum beanspruchen. Dies gilt umso mehr, wie Regelverstösse, Schlichtungen zwischen Pächtern, Durchsetzung behördlicher oder reglementarischer Vorgaben und Rechtsstreitigkeiten zunehmen.
Damit nicht zunehmend Engagierte nach kurzer Vorstandszugehörigkeit enttäuscht aufgeben, müssen diese Aufgaben entsprechend entschädigt werden. Hierfür müssen aber Mitglieder sowohl über den benötigten zeitlichen Spielraum verfügen als auch die fachliche Qualifikation mitbringen. Oder die Aufgaben müssen, besser noch, ganz aus dem Verein an Dritte ausgelagert werden. Damit externalisiert man «Minenfelder» für Konflikte und schützt so den Zusammenhalt.
In der Folge steht damit dem Vorstand auch mehr Zeit für gärtnerische oder bauliche Themen zur Verfügung.
Raumplanerische Mitwirkung
Sofern die Pachtverhältnisse zwischen Verein und Landeigentümer nicht langfristig gesichert sind oder aber absehbare Bebauungen anstehen, ist eine proaktive Gremienarbeit auf Gemeindeebene unabdingbar. Nur so schützt man den Verein vor Überraschungen, die Mitglieder vor Enttäuschungen und vermeidet Fehlinvestitionen auf kollektiver als auch individueller Ebene.
Bei frühzeitiger Erkennung anstehender Arealvernichtungen ist die Aufnahme von Verhandlungen über Ersatzflächen auch deutlich einfacher, als wenn keine zeitlichen Spielräume mehr zur Verfügung stehen.
Wenn in einer Gemeinde* schon mehrfach eine Bebauung, die das Gartenareal «ausradiert», durch den Stimmbürger bejaht wurde, dann ist es für einen medialen Protest schon Jahre zu spät. Allfälliges Mitleid mit den Betroffenen hilft zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.
In einer Schweizer Agglomeration schätzt beispielhaft unser dort zuständiges Vorstandsmitglied, dass circa ein Drittel der heutigen Areale bedroht sind. In einer solchen Situation müssen sich die Vorstände prioritär und mit aller verfügbarer Kapazität auf Lösungen konzentrieren können.
*Mit der «direkten Demokratie» liegt die Entscheidungsgewalt für Änderungen kommunaler Zonenpläne beim Stimmbürger.
Bündnispartnerschaften pflegen
Im Jahr 2022 gab es eine bedeutsame Abstimmung in vier Gemeinden der Agglomeration Zürich über die Zonenplanänderung für ein Naherholungsgebiet. Von der geplanten Umzonung war auch ein dortiges Gartenareal betroffen, was zeigt, wie sehr wir auf Bündnisse angewiesen sind.
Dort kam ein Referendum zu Stande, aber nur weil uns namhaften Naturschutzorganisationen und lokal geachteten Personen als Bündnispartner zur Seite standen Deren Widerstand richtete sich vorrangig gegen die Zerstörung der Artenvielfalt in der betroffenen Zone. Trotz einer solchen starken Allianz stimmte nur eine hauchdünne Mehrheit für den Erhalt dieser grünen Lunge. Hätte es diese Partnerschaft nicht gegeben, so wäre der Verein aussichtslos überfordert gewesen. Allein für den Erhalt der Gartenparzellen wäre es niemals auch nur zu einem Referendum gekommen.
Auch wenn dies unangenehm tönende Feststellungen sind, sie entsprechen der Realität!
Gerade entschieden sich in einer anderen Grossstadt die Stimmbürger für zwei Überbauungen zu Lasten von zwei Gartenarealen. Dort wo Wohnraum knapp und teuer ist, wird jedes Projekt angenommen, das dies abmildern könnte.
Wo es aussichtsreich ist, rechtliche Schritte gegen Projekte auf den Weg zu bringen, wird dies nur mit Hilfe von Partnern aus dem Kreis der zahlreichen Naturschutzorganisationen möglich sein.
Naturschutzprojekte und soziale Initiativen absorbieren
Wir tun schon heute beim Artenschutz viel, aber viel ist nicht genug. Wir müssen unsere Anstrengungen vervielfachen, ökologische Nischen in den Arealen herzustellen und zu pflegen.
Auch die medial-kommunikative Orientierung hierüber ist von wachsender Bedeutung. Nicht nur die Information an und für sich, sondern auch deren laufende Aktualisierung ist wichtig.
An welchem Areal befindet sich heute schon ein Plakat, wie beispielhaft: «Bei unserer letzten Igelzählung im Mai wurden 34 Exemplare gesichtet, da wir – was den tatsächlichen Besatz angeht – von einem Faktor «5» ausgehen dürfen, befinden sich auf diesem Areal 170 Igel, das bedeutet 2 Igel pro Parzelle und Pächter»?
Wo immer im Quartier oder Gemeindeumfeld – auch in Schulen – die Artenvielfalt (auch bei Pflanzen) bzw. deren Erhalt thematisiert wird, müssen wir im Bewusstsein der Bevölkerung spontan als Ansprechpartner und eventueller Partner präsent sein.
Diese Offenheit ist auch gegenüber sozialen Initiativen wichtig. Hierbei stehen augenblicklich die Integrationsbemühungen von Flüchtlingen im Vordergrund. Aber das Spektrum ist sehr breit angelegt und auch abhängig von lokalen Gegebenheiten. Ist zum Beispiel ein Kindergraten um die Ecke, der gerade eine Fläche für «Gartenkinder» sucht?
Öffnung und Durchwegung – dort wo geboten
Das Areal, wo ich gärtnere, besteht aus zwei Zonen, dazwischen verläuft eine Strasse. Diese Strasse ist auch der Verbindungsweg in den örtlichen Wald und Naherholungsraum für unzählige Spaziergänger.
Würde es diese Strasse nicht geben, so wäre eine Durchwegung unseres Areals unabdingbar: Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist und bleibt eine Linie. Wir erzeugen keine öffentliche Sympathie, wenn Mitbürger z. B. 800 m um eine Gartenanlage herumlaufen müssen, bis sie den Sportplatz, den Friedhof oder die Mehrzweckhalle erreicht haben.
Natürlich haben Durchwegungen Konsequenzen, besonders wenn sie schon jahrzehntelang bestehende Areale betreffen: Zäune, Abfall, Vandalismus und Sicherheit gehen als Herausforderungen damit einher. Hierfür mit den Behörden eine Lösung zu finden, ist der konstruktive Weg, es kategorisch abzulehnen, ist kontraproduktiv. Für den Erhalt oder eventuellen Ausbau unserer Areale ist die passive oder besser noch aktive Unterstützung der Bevölkerung und unserer direkten Nachbarn unabdinglich.
Gleiches gilt für Öffnungen. Im Zusammenhang mit einem neuen Bebauungsprojekt wird die planerisch involvierte Stadtgärtnerei eine offene Gartenlandschaft umsetzen. In dieser Zone wird es Garteninseln geben. So entsteht eine offene, grüne Zone, die den Naherholungsbedürfnissen der Anwohner entgegenkommt. Analog der Durchwegung ergeben sich aus solchen Öffnungen nicht nur für die Vereine, sondern auch die Kommune bisher unbekannte Probleme. Diesen muss man mit neuen Lösungen entsprechen, weil nicht immer alles Neue sofort und von selbst funktionieren kann oder muss.
Ein Beharren auf der Tradition von «gated communities» als Gewohnheitsrecht ist aussichtslos und erzeugt nur Widerstand des Gemeinwesens.
Konsequenter Rückbau bei Parzellenaufgabe
Wenn wir glaubhaft gegen Bebauungen antreten wollen, dann müssen wir zuerst selbst zeigen, dass wir in unseren Arealen die Bebauung und Versiegelung auf das Minimum beschränken, d. h. oftmals zurückfahren.
Aktuell verwandeln sich in der öffentlichen und auch medialen Wahrnehmung – und nur die allein ist entscheidend – und dies weiter anhaltend, mehr und mehr Gartenhäuser zu Feriendomizilen.
Es ist entmutigend, dass grosse Standgärtnereien bei Pächterwechsel nun Vorgaben für den Rückbau machen: hier haben die Vereine wohl schon vor Jahrzehnten die Initiative verloren. Diese müssen wir zwingend zurückgewinnen.
Vor allen Dingen ist diese Rückbesinnung auf bauliche Mässigung mit Blick auf die Konfliktvermeidung zwischen Verein und baulich überengagierten Mitgliedern notwendig. Konflikte enden nicht wegen einer verspätet entfernten «Distel» vor den Schranken eines Gerichts, sondern fast ausschliesslich in Folge von Verstössen gegen bauliche Vorgaben u. ä…
Grossparzellenaufteilung vor Neuvergabe
Bei dem anhaltenden Nachfrageüberhang und der jüngeren, nachfolgenden Generation, die immer stärker beruflich gefordert wird, sollten – sofern hierfür die Ausgangsbedingungen vorhanden sind – alte Gartenhäuser abgerissen und grosse Parzellen aufgeteilt werden.
Die so verkleinerten Neuparzellen sind vorzugsweise nur mit vereinseigenen oder exakt vorgegeben Gerätehütten zu verpachten.
Gestaltungs- und Unterhaltskonzepte entwickeln und umsetzen
Leider kenne ich keinen Verein, der ein langfristiges Gestaltungskonzept hat. Dieses Erfordernis rückt immer mehr in den Vordergrund, je mehr u. a. einheimische Gehölze und «Ökonischen» an Bedeutung für den Artenschutz gewinnen.
Ein solches Konzept muss auch den zunehmenden Pächterwechseln gerecht werden. Mit dem Wegbrechen der «Babyboomer» Generation verschwinden (leider) auch jahrzehntelang anhaltende Pachtverhältnisse.
Ebenso ist vielerorts der Unterhalt von Gemeinschaftseinrichtungen und -bauten reaktiv. Proaktive Instandhaltungskonzepte sind mir nicht bekannt. Je länger unsere Areale bestehen, umso mehr zehrt «der Zahn der Zeit» an Gebäuden, Zäunen, Wegen oder auch Hecken.
All diese Objekte und ihr Zustand entfalten ihre Wirkung im Erscheinungsbild.
Priorisierung der Gemeinschaftsflächen sicherstellen
Aufgrund eigener Erfahrung kann ich feststellen, dass die Arbeitszeit pro Quadratmeter Gartenfläche ungefähr gleich dem Aufwand ist, den ich für eine sorgfältige Ausführung von «Fronarbeiten» ausserhalb bzw. angrenzend an unsere Parzelle (wiederum pro Quadratmeter) aufbringen muss.
Dies wird mehrheitlich bei den zeitlichen Vorgaben für Gemeinschaftsaufgaben unterschätzt. Auch hier gilt, nicht die einzelne gepflegte Parzelle ist repräsentativ für das Gartenareal und das Wohlwollen Dritter, sondern das Gesamtbild.
In erster Instanz sind wir alle nicht Pächter einer Parzelle, sondern Vereinsmitglied. Nur der Existenz des Vereins und der durch diesen gepachteten Fläche ist es zu verdanken, dass überhaupt für den Einzelnen eine individuelle Parzelle als Rückzugsort im Grünen zur Verfügung stehen kann.
Parzellenvergabekriterien durchsetzen
Parzellen sind nur dann und an den zu vergeben, der sich als Bewerber für eine Vereinsmitgliedschaft qualifiziert. Ohne Probezeit wird dies zu keinem objektiven Ergebnis führen können. Erst nach einem Jahr «Kandidatur» sollte ein unbefristeter Pachtvertrag angeboten werden. Unzählige Enttäuschungen könnten so vermieden werden.
Kluge Vereinsvorstände haben in der Vergangenheit zahlreiche sinnvolle Regeln bzw. Barrieren für die Gartenweitergabe entwickelt. Leider hat sich aufgrund der hohen Nachfrage und der Attraktivität überdimensionierter Gartenhäuser eine schlechte Gewohnheit breitgemacht. Häufig entscheidet dann der Vorpächter in Abhängigkeit von der Höhe der Abschlagszahlung massgeblich mit, wer seine Parzelle (und das Gartenhaus) übernehmen soll. Dieser Praxis müssen wir Einhalt gebieten.
Anm.: Dies umzusetzen, ist für eine externe Immobilienverwaltung deutlich einfacher, als für einen Präsidenten, der einem jahrzehntelangen Parzellennachbarn gegenübersteht, was wiederum unterstreicht, wie sinnvoll es sein kann, sich für eine Auslagerung von Verwaltungsaufgaben zu entscheiden.
Nutzungsrechtliche Anpassungen für die Parzellen
Wo neue Areale entstehen, vornehmlich als Ersatz für bisherige Flächen, bietet sich für in der Grössenordnung überschaubare Vereine die Möglichkeit an, auf unterpachtrechtliche Verträge für Parzellen zu verzichten und mit der Vereinsmitgliedschaft einen Anspruch auf die gärtnerische Nutzung einer zu bestimmenden Fläche zu verknüpfen. So vermeidet man die unglückliche Verknüpfung von Pacht- und Vereinsrecht. Und man vereinfacht damit die Trennung von «Pächtern», in diesem Fall nur Mitgliedern, die sich in den Verein nicht einbinden lassen.
Gewiss ist die Ausschöpfung einer solchen Option nur sehr langsam möglich und setzt besondere Bedingungen voraus, dies auch mit Blick auf die zuständige Stadtgärtnerei, die ja zumeist die Landeigentümer vertritt.
Betreuung von neuen Mitgliedern
Neue Mitglieder lassen wir häufig mit einem Haufen an Dokumente alleine, mit dem Hinweis, bitte zu fragen, wenn sie etwas nicht verstehen oder gar verändern möchten.
Dies reicht offensichtlich nicht aus: Gerade neue Mitglieder mit beschränkten Kenntnissen der Landessprache überfordern wir so. Verständlich, dass sie beim Gärtnern zuerst auf die Prägungen zurückgreifen, die sie in ihrem Kulturraum erfahren haben.
Auch wenn sprachliche Einschränkungen entfallen, müssen wir uns vertieft mit der Einführung von «Neuen» befassen. Wo immer hierfür erfahrene Mitglieder zur Verfügung stehen, müssen wir diesen solche Betreuungsaufgaben übertragen.
Hat man als Neuling die «Thuja-Smaragd» in der nächsten Gärtnerei gekauft und erfährt erst nach Wochen bei einer Gartenbegehung, dass deren Anpflanzung in Zürich verboten ist, so ist der Streit schon vorprogrammiert.
Abgrenzungskriterien
In der Schweiz haben wir tausende «wilder» Gartenanlagen, allein in unserer Kleinstadt gibt es ein grosses und mindestens drei kleinere Areale.
Auf beiden Seiten der Autobahn, die unseren Ort passiert, befindet sich ebenfalls eine sogenannte Gartenanlage. Das Bild, dass diese «Gärten» vermitteln, ist bemitleidenswert. Solche Areale, an denen täglich tausende von Menschen vorbeifahren bestimmen die Meinungsbildung mit, ob wir dies wollen oder nicht. Das diese «Vereine» nicht unserem Verband angehören, ist nicht vermittelbar, wie auch?
Insoweit müssen wir Abgrenzungskriterien entwickeln. Hierfür sind Standards zu definieren und schrittweise umsetzen. Parallel zur Umsetzung müssen wir diese durch entsprechende Kommunikationsinhalte begleiten. Ebenso müssen die Areale selbst an ihren Schnittstellen zur Öffentlichkeit auf diese Standards hinweisen. Nur so schaffen wir Erkennungsmerkmale und ermöglichen eine Differenzierung bei unseren Mitbürgern.
Die Familiengartenbewegung und zahlreiche Vereine sind seit mehr als hundert Jahren aktiv, unser Verband feiert 2025 sein hundertjähriges Bestehen. Mit hundert Jahren Erfahrung sollten wir uns erfolgsorientiert auf veränderte Rahmenbedingungen und eine sich deutlich verschärfende Flächennutzungskonkurrenz einstellen können.
Anm. 1: Der Autor fühlt sich sprachlich dem generischen Maskulinum verpflichtet und bittet um Verständnis, dass er aus Altersgründen auf Gendersternchen verzichten möchte.
Anm. 2: Dieser Beitrag ist kein Positionspapier des SFGV | FSJF, er spiegelt ausschliesslich die persönlichen Auffassungen des Autors wider.
Dieser Beitrag ist eine gestraffte Version des ursprünglichen Textes für das Magazin Bindestrich Ausgabe 79. Das Magazin stellen wir auch unter Mitteilungen auf unserer Seite zur Verfügung.
Otmar Halfmann
Hoi “Autor”😊*1)
Der Beitrag zeigt für einen Aussenstehenden umfassend und eindrücklich auf, wie umfangreich die heutigen “Interessenkonflikte” für Schrebergärten sind. Die heutigen Begehren an einen Familiengarten (Rückzugsort mit Party-Häuschen und Hobby-Garten) haben sich weit vom ursprünglichen Gedanken, für Stadtbewohner die wichtige und erschwingliche Möglichkeit der Eigenversorgung mit Gemüse zu ermöglichen, entfernt.
Der immer grössere Siedlungsdruck und das “Multi-kulti” Thema dürften noch das “Pünktchen auf dem”i” sein.
Aber eine spannende Herausforderung bleibt es allemal 😃👍
Ein bisschen skeptisch bin ich gegenüber dem Thema “Biodiversität”. Habe schon mehrere Studien gelesen, die aufzeigen, dass “verseuchte Böden” z.B. Industriebrachen und Bahntrassen eine grössere Artenvielfalt aufweisen als “normale”, unverseuchte Böden. Diese insofern “schwierigen Böden” bieten Möglichkeiten für “spezialisierte Lebewesen”. Private Gärten- und Rasenflächen in der Schweiz sind häufig stark mit Pestiziden belastet… natürlich
Alberto
*1) sehr sympathisch!