Biodiversität: Rote Listen als Indikator bei der Bewertung der Artenvielfalt
Rote Listen spielen bei der Bewertung des Zustands der Artenvielfalt als Indikatoren eine zentrale Rolle. Im Vergleich zu benachbarten Ländern ist der Anteil gefährdeter oder ausgestorbener Arten in der Schweiz besonders hoch. Die Hauptursache für den schlechten Zustand der Artenvielfalt ist bekannt: Wir nutzen unsere natürlichen Ressourcen nicht nachhaltig. Der Bund will im Rahmen seines Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz nebst den Lebensräumen auch die Artenvielfalt erhalten und fördern.
Die Bezeichnung von schützenswerten Lebensräumen von gefährdeten Arten stellt bei Planungs- und Bauvorhaben in der Interessenabwägung ein wichtiges Argument dar. Die Roten Listen der gefährdeten Arten der Schweiz dienen aber auch für gezielte Artenschutz- und Artenförderungsmassnahmen als Vollzugshilfen. Weiter sind sie für die Information, die Sensibilisierung, Forschung und Bildung von Nutzen. Und das Wichtigste für dich: Du kannst den Roten Listen ganz konkret die jeweiligen Gefährdungsursachen und den Handlungsbedarf entnehmen.
Biologische Vielfalt
Rote Listen der gefährdeten Arten der Schweiz
Wie stark ist eine Tier- oder Pflanzenart vor dem Aussterben bedroht? Darüber geben die Roten Listen Auskunft. Bisher wurden 10’844 der 56’009 bekannten Arten für die Roten Listen bewertet. Die Roten Listen sind wissenschaftliche Gutachten. Sie bewerten den Zustand und die Entwicklung der Gefährdungslage. Fachpersonen erstellen sie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Seit 2000 kommen dabei die internationalen Richtlinien bzw. Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature) zur Anwendung. Damit lassen sich die Roten Listen auf internationaler Ebene besser vergleichen.
Es gibt für 28 Organismengruppen Rote Listen der gefährdeten Arten der Schweiz. Diese Rote Listen sind unterteilt in:
- 3 Pflanzengruppen (Gefässpflanzen, Moose, Armleuchteralgen)
- 22 Tiergruppen (sämtliche Wirbeltiere und 16 wirbellose Gruppen)
- 3 Pilz- und Flechtengruppen (Grosspilze, Baum- und Bodenflechten)
Rote Listen – Die Kriterien
Die Roten Listen werden alle zehn Jahre aktualisiert. Beispielsweise gibt es eine Rote Liste über Prachtkäfer, Bockkäfer, Rosenkäfer und Schröter, eine Rote Liste der Brutvögel, oder eine Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen etc.
Landschnecken als Beispiel (Rote Liste Weichtiere)
Ich habe mich entschieden, hier als Beispiel über die Lage bei den Landschnecken zu berichten. Mehr Informationen dazu enthält die “Rote Liste Weichtiere (Schnecken und Muscheln)” (Herausgeber: BAFU und Schweizer Zentrum für die Kartografie der Fauna SZKF/CSCF Bern, 2012). Demnach galten 40 Prozent der 181 Landschnecken als bedroht (Stand 2010). Die Gefährdungsfaktoren bei den Landschnecken sind vielseitig und hängen von den für die jeweilige Art erforderlichen Lebensbedingungen ab.
Vom Aussterben bedroht sind zufolge der Roten Liste 17 Landschneckenarten. Die meisten dieser bedrohten Arten leben in mageren, trockenen Rasenflächen, Feuchtgebieten sowie auf offenen Felsen und Mauern. Vor allem die folgenden drei Faktoren gefährden die Landschnecken.
1. Hoher Isolationsgrad der Lebensräume
Ein zentraler Gefährdungsfaktor ist der hohe Isolationsgrad der Lebensräume. Landschnecken können sich pro Tag nur über kurze Distanzen fortbewegen. Sie schaffen ein paar Zentimeter oder wenige Meter (bei Nacktschnecken auch mehr als 20 Meter). Daher ist ihre Verbreitung räumlich begrenzt. Während Tagfalter und Säugetiere eine wenig befahrene Strasse gerade noch überwinden können, ist dies für viele Schneckenarten unmöglich. Sie wagen sich auch kaum auf ein für sie ungeeignetes Terrain. Schneckenarten, die vom Menschen üblicherweise nicht verschleppt werden (z.B. über Humusanlieferungen), sind noch stärker gefährdet bzw. isoliert. Falls sie bei uns aussterben sollten, können wir kaum mit einer Wiederbesiedlung aus ausländischen Beständen rechnen. Dies selbst dann nicht, wenn die Lebensraumqualitäten für diese Art bei uns wieder stimmen würden.
2. Fehlende Rückzugsmöglichkeiten
Die Fragmentierung der Lebensräume in grösseren Ortschaften und der teilweise massive Biozideinsatz, z.B. von Schneckenkörnern, stellen weitere Gefährdungsfaktoren dar. Dazu gehören auch die Sanierung alter Bausubstanz und unser übertriebener Ordnungssinn. Mit dem Verschwinden von Brachen und sonstigen naturnahen Ecken im Siedlungsraum gehen immer mehr Rückzugsmöglichkeiten verloren. In vielen Fällen ersetzen die Bauverantwortlichen spalten- und ritzenreiche Steinmauern durch Betonmauern. Oder sie verschliessen die Ritzen mit Mörtel und entfernen loses Substrat. In der Regel kommt – statt des traditionellen Kalkmörtels – ein Betonmörtel zum Einsatz. Die Instandsetzung alter Trockensteinmauern würde zum Beispiel auch der Schlangenart Schlingnatter neuen Lebensraum im Mittelland bieten, wo sie heute fast ausgestorben ist.
3. Schrumpfung und Qualitätsverlust der Lebensräume
Viele Trockenmauern, die früher gut besonnt waren, werden heute beschattet. Damit geht der Lebensraum für jene Schneckenarten verloren, welche die Sonne lieben. Neben der Schrumpfung des Lebensraums dürfte sich auch die Fragmentierung der Lebensräume durch den Strassenverkehr und den Siedlungsbau negativ auswirken. Weitere Gefährdungsfaktoren sind die Extensivierung der Waldbewirtschaftung, Felssicherungsmassnahmen, Klettersport und vermutlich auch Streusalz. Trockene Wiesenböschungen gehen verloren: Sie wachsen zu oder werden gemulcht. Das gemähte Material wird liegen gelassen und das Astmaterial oft gehäckselt, was zu einer zunehmenden Nährstoffanreicherung führt. Die vormals weit verbreiteten mageren Wiesenböschungen den Bahnlinien entlang verschwinden. Aufgrund des Mulchens fehlen die für gewisse Landschneckenarten überlebensnotwendigen offenen Bodenstellen.
Die Zwergheidenschnecke als Beispiel einer vom Aussterben bedrohen Landschneckenart
Ich greife hier als Beispiel einer in der Schweiz vom Aussterben bedrohten Art die Zwergheidenschnecke (Xerocrassa geyeri) heraus. Sie konnte im 2010 nur im Kanton Waadt, südwestlich des Neuenburgersees, an sieben Stellen lebend und an zwei weiteren Stellen als Gehäuse nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um vier Strassenböschungen und eine Reservoirböschung mit verbrachender Halbtrockenrasen-Vegetation sowie vier Kiesgrubenareale. Davon wurde 2010 eines aufgefüllt.
Diese Schneckenart ist also auf offene, karg bewachsene Bodenstellen angewiesen, die nicht von Moosen oder Flechten bewachsen sind und auch nicht gemulcht werden. Vermutlich hat die Zwergheidenschnecke in der Vergangenheit vorwiegend durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung viel Lebensraum verloren. Für die Fragmentierung der Vorkommen sind auch Strassen- und Siedlungsbau verantwortlich. Diese Schneckenart kommt übrigens auch im Ausland nur stark verinselt vor, und zwar in Spanien, Frankreich, Deutschland, Wallonien und auf Gotland. Damit hat die Schweiz eine besonders grosse Mitverantwortung für die Erhaltung dieser Art.
Rote Listen der gefährdeten Lebensräume der Schweiz, 2016
Seit 2013 gibt es in der Schweiz eine weitere Rote Liste – jene der gefährdeten Lebensräume. Beurteilt haben die Behörden bzw. Fachpersonen 167 Lebensraumtypen, unter anderem bei stillen oder fliessenden Gewässern, Wiesen/Rasen, bei Gebüschen, Gletschern, Wäldern, Hochstaudenfluren oder Obstgärten. Die Rote Liste der Lebensräume zeigt den Zustand dieser 167 Lebensraumtypen auf und untersucht die Verbreitung von Artengemeinschaften in bestimmten Lebensräumen. Am massivsten gefährdet sind die aquatischen, die Moor- und die Agrarlebensräume. Sämtliche Lebensraumbereiche weisen grosse Flächen- und Qualitätsverluste auf.
Synthese Rote Listen, 2023 (Gefährdete Arten und Lebensräume in der Schweiz)
2023 hat das BAFU eine Zusammenführung der gefährdeten Arten und Lebensräume veröffentlicht. Es hat erstmals im 2011 und nun zum zweiten Mal im 2023 in seinem Bericht sämtliche Daten aus den aktuell gültigen Roten Listen der gefährdeten Pflanzen-, Tier- und Pilzarten in der Schweiz zusammengeführt und ausgewertet.
Wieviele Arten sind gefährdet?
InfoFlora (Regionale Liste der Gefässpflanzen)
InfoFlora ist eine gemeinnützige, privatrechtliche Stiftung zur Dokumentation und Förderung der Wildpflanzen in der Schweiz. Sie erarbeitet(e) eine regionale Rote Liste der Gefässpflanzen. Diese ergänzt die nationale Rote Liste. Oft zeichnen sich Entwicklungen zuerst auf regionaler Ebene ab, bevor sie sich auf nationaler Ebene bemerkbar machen. Die uns allen bekannte blaublühende Kornblume (Centaurea cyanus L.) gilt gemäss dieser Liste als potenziell gefährdet. Sie steht aber in der Schweiz nicht unter Naturschutz.
Sie wächst oft am Rande von Getreidefeldern, auf eher nährstoffarmen Böden.Sie stammt ursprünglich wohl aus dem Mittelmehrraum und hat sich von dort aus weiterverbreitet. In der Vergangenheit wurde sie bei uns oft als Unkraut in Getreidefeldern eingestuft und entsprechend bekämpft. Neben dem Einsatz von Herbiziden hat auch die Überdüngung der Böden ihren Bestand reduziert. Heute trifft man die Kornblume wieder vermehrt an. Gewisse Sorten werden in Familiengärten angesät, zur Zierde für das Auge oder zur dekorativen Verwendung der essbaren Blüten, etwa in Teemischungen.
Die Liste der National Prioritären Arten und Lebensräume, 2019
Aufgrund der Roten Listen werden die sog. National Prioritären Arten und Lebensräume bestimmt. Dabei kombinieren die Fachpersonen zur Beurteilung der Priorität den nationalen Gefährdungsgrad und die internationale Verantwortung der Schweiz.
- Als national prioritär gelten 3’665 Arten. Dies entspricht 34 Prozent der rund 10’700 bewerteten Arten. Spezifische Förderungsmassnahmen benötigen 22 Prozent der prioritären Arten.
- Als national prioritär gelten 98 Lebensraumtypen aus acht verschiedenen Lebensraumbereichen. Dies entspricht 59 Prozent der 167 beurteilten Lebensraumtypen. Spezifische Förderungsmassnahmen benötigen 85 Prozent der prioritären Lebensraumtypen. Vor allem für die Gewässer und die Feuchtgebiete braucht es Aufwertungs- und Erhaltungsmassnahmen.
Unter anderem liefert die Listen mit den Prioritären Arten und Lebensräumen die Basis für die Fördermassnahmen im Rahmen des Aktionsplans des Bundes zur Strategie Biodiversität.
Die Strategie Biodiversität Schweiz und der Aktionsplan
Der Aktionsplan basiert auf der Strategie von 2012. Der Bundesrat hat ihn im 2017 genehmigt. Die erste Umsetzungsphase 2017–2023 (verlängert bis 2024) umfasst über 30 Massnahmen und Pilotprojekte. Diese setzt das BAFU in enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, den Kantonen, Gemeinden, Umweltorganisationen sowie der Wissenschaft und Wirtschaft um.
Die Massnahmen gelten
- der direkten Förderung der Biodiversität
- dem Brückenschlag zwischen Biodiversitätspolitik und anderen Politikbereichen, sowie
- der allgemeinen Sensibilisierung für die Wichtigkeit der Biodiversität als unsere Lebensgrundlage.
Zu den aktuellen Massnahmen und Pilotprojekten siehe auch die aktuellen Projekte des BAFU.
Nach der NHV geschützte Pflanzen und Tiere
Die Liste der in der Schweiz geschützten Pflanzen, die unter Artenschutz stehen und die du daher nicht pflücken oder ausgraben darfst, findest du im Anhang 2 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV, SR 451.1). Der Anhang 3 listet die geschützten Tiere auf. Dazu gehören beispielsweise die Gartenspitzmaus oder die Feldspitzmaus (beide sind Insektenfresser).
Jacqueline Cortesi
Ich würde gerne wissen, wie ich in meinem Garten geschützte oder gefährdete Pflanzen pflanzen kann, beziehungsweise welche. Oder Pflanzen für gefährdete Schmetterlinge – welche.