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Das Renaturierungsgesetz

Weltweit bisher einzigartig: Das EU-Renaturierungsgesetz

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nach dem neuen EU-Renaturierungsgesetz bis 2030 mindestens ein Fünftel der geschädigten Land- und Meeresflächen im EU-Raum wiederherstellen. Danach werden die Renaturierungspflichten mit einem Zeithorizont bis 2050 für sämtliche sanierungsbedürftigen Ökosysteme der Union gelten. Das Renaturierungsgesetz ist das weltweit erste Gesetz, das eine ganze Staatengemeinschaft verpflichtet, geschädigte Ökosysteme auf grosser Fläche zu renaturieren.

Es ist immer interessant zu erkunden, was für Regulierungen in den EU-Ländern rund um uns herum erlassen werden. Daher werfen wir heute einen Blick auf das vom EU-Rat im Juni 2024 verabschiedete Renaturierungsgesetz (Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, auch Renaturierungsgesetz genannt). Das Gesetz will den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen eindämmen und den internationalen Verpflichtungen der EU im Umweltbereich nachkommen. Renaturierungen tragen zum Naturschutz und gleichzeitig auch zur natürlichen Kohlenstoffspeicherung, also zum Klimaschutz bei.

Renaturierungsbeispiele

Bei der Renaturierung sind aktive Eingriffe in die Natur unvermeidlich. Dabei können schon mal auch Bagger zum Einsatz kommen. Die NZZ nennt im Artikel Moore, Hecken und Seegras: Das neue EU-Gesetz zur Renaturierung soll der Umwelt nützen – und dem Klima (18. Juli 2024, Christian Schwägerl) drei Beispiele für Renaturierungsprojekte. Eines davon ist das Wieder-Anpflanzen von Hecken in Mecklenburg-Vorpommern (im Pilotprojekt zunächst einmal 600 m). Die DDR liess seinerzeit zum Gewinn zusätzlicher Landwirtschaftsfläche 6’500 km Hecken entfernen. Weitere Beispiele sind das Anlegen von Seegraswiesen in der Lagune von Caleri sowie die Moor-Renaturierungen in Bayern.

Derartige Renaturierungsmassnahmen leisten nicht nur einen Beitrag an die Biodiversität, sondern dienen gleichzeitig auch dem Klimaschutz. Die erwähnten Renaturierungsprojekte haben nämlich alle den positiven Zusatzeffekt, dass sich durch deren Realisierung grössere Mengen an Kohlenstoffen binden lassen.

Auf Lonelyplanet findest du weitere Beispiele für Renaturierungsprojekte in Europa. Sieh dir dazu auch das Interview der Wiener Zeitung mit Helmut Gaugitsch an, dem fachlichen Leiter für Biodiversität im österreichischen Umweltbundesamt: Renaturierung beginnt im eigenen Garten (9. Juli 2024, Mathias Ziegler).

Handlungsoptionen

Natürlich gewachsene Biotope zu erhalten oder geschädigte Lebensräume wieder an ihren ursprünglichen Zustand heranzuführen, sind zwei Vorgehensweisen zum Schutz der Natur.

Darüber hinaus gilt es, auch die Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung neuer Landschaften auszuschöpfen. Eine solche Landschaft, die sowohl den Bedürfnissen von Menschen als auch von Tieren dient, befindet sich im Markermeer, wenige Kilometer nordöstlich von Amsterdam. Die Niederlande stoppten das ursprüngliche Projekt zur Trockenlegung des Markermeers anfangs der 2000er Jahre. Die vorgesehene Landgewinnung erschien damals nicht mehr nötig.

Die in das Markermeer einmündenden Flüsse verschmutzten in der Folge aber das Markermeer mit Schlick. Dadurch mutierte das Markermeer für Lebewesen zu einem lebensfeindlichen Ort.

Ab 2016 liess der Staat daher aus Sand, Lehm und Schlick eine 1’300 Hektar grosse Inselgruppe namens Marker Wadden aufspülen. Der in der Region übliche starke Wind drückte bei diesem Prozess das trübe Wasser des Markermeers über einen Deich in eine Abfolge von Auffangbecken hinein. Das dabei frisch aufgespülte Archipel wurde zu einem Zufluchtsort für Tiere und Pflanzen. Menschen dürfen nur eine der neu entstandenen Inseln betreten, was bei Touristen bzw. Touristinnen zu einem beliebten Ausflugsziel geworden ist. Das Projekt schuf also aus menschlicher Hand ganz Neues, trug damit aber ebenfalls erfolgreich zu einer Renaturierung bei. Marker Wadden ist heute ein Teilgebiet des Nationalparks «Nieuw Land».

Auch in Ostdeutschland gibt es ein Vorzeigeprojekt, das Lausitzer Seenland. Die ehemaligen Kohlegruben wurden schrittweise in das grösste künstliche Seengebiet Europas verwandelt. Viele der neu entstandenen Seen dienen der Erholung, einige sind jedoch für die Natur reserviert.

Ein Springfrosch in den Niederlanden. Das EU-Renaturierungsgesetz hat auch die Renaturierung von Mooren zum Ziel, was der Natur nützt, unter anderem Fröschen. Bild: Jacqueline Cortesi
Der Frosch im Bild ist vermutlich ein Springfrosch. In Mitteleuropa zählen der Grasfrosch, der Moorfrosch und der Springfrosch zur Gruppe der Braunfrösche. Eine sichere Abgrenzung zwischen den drei Arten ist aber oft erst durch eine Kombination mehrerer Bestimmungsmerkmale möglich. Der Springfrosch unterscheidet sich vom Moorfrosch insbesondere durch das fehlende, cremefarbige Rückenband und vom Grasfrosch durch deutlich längere Hinterbeine. Das EU-Renaturierungsgesetz hat auch die Renaturierung von Mooren zum Ziel, was unter anderem den Fröschen nützt. Bild: Springfrosch in den Niederlanden, Jacqueline Cortesi

Eine der obersten EU-Prioritäten

Die Erhaltung und die Wiederherstellung der reichen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in Europa gehören zu den obersten Prioritäten der EU. Nach längerem, zähem Ringen um einen Kompromissvorschlag und dem drohenden Scheitern der Vorlage ist es den EU- Umweltministerinnen und -ministern dank dem österreichischen Einlenken doch noch in einem letzten Anlauf gelungen, ein Gesetz zu verabschieden. Dabei führte der teilweise heftige Widerstand gegen die Vorlage im Verhandlungsverlauf zu gewissen Abschwächungen der Vorlage. Trotzdem hat das nach dreijährigen Beratungen durch die Kommission, das Parlament und den Rat verabschiedete Renaturierungsgesetz das Potenzial, die Erfüllung der seit Längerem von der EU anvisierten Ziele massgeblich voranzutreiben.

Schutzgebiete und Renaturierungsprojekte: Es braucht beides

Bereits die Biodiversitätsstrategie 2030 (veröffentlicht am 20. Mai 2020) formulierte die Schutzziele der EU. Ihre Mitgliedstaaten hatten damals zugesagt, mindestens 30 Prozent der Unionslandfläche (einschliesslich der Binnengewässer) und 30 Prozent der Meeresfläche durch Bildung eines transeuropäischen Naturnetzwerkes gesetzlich zu schützen.

Ein weiterer Pfeiler dieser Strategie ist der Plan zur Wiederherstellung der Natur, was so viel bedeutet wie «Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme». Dies tut dringend Not: Gemäss einer Analyse der Europäischen Umweltagentur (EUA) sind 80 Prozent der europäischen Lebensräume erheblich geschädigt. In einer neuen strategischen Vorausschau, welche die EUA am 26. Juli 2024 veröffentlicht hat, verlangt sie daher auch eine weitere Anpassung der europäischen Wirtschafts-, Sozial- und Sicherheitspolitik an die Klima- und Umweltziele.

Das EU-Renaturierungsgesetz: Entstehungsgeschichte

Das neue EU-Renaturierungsgesetz hat für die EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung. Sie werden darin verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zur Erholung der Biodiversität, für den Klimaschutz und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Natur zu ergreifen. Das Gesetz bildet damit ein Kernelement des Europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030.

Noch vor der ursprünglich für den Monat März 2024 im Rat der EU-Umweltministerinnen und -minister angesetzten Abstimmung über das Renaturierungsgesetz zogen die Vertretungen von acht Mitgliedsstaaten ihre in Aussicht gestellte Zustimmung wieder zurück. Vier Staaten (Schweden, Italien, die Niederlande und Ungarn) positionierten sich dabei gegen die Vorlage. Österreich, Belgien, Finnland und Polen kündigten Stimmenthaltung an. Die Abstimmung wurde daraufhin abgesagt. Nachdem die österreichische Umweltministerin in der Folge doch noch Zustimmung angekündigt hatte, stimmte der Rat dem Gesetz schliesslich am 17. Juni 2024 zu.

Das erforderliche qualifizierte Mehr kam nur knapp zustande. Dafür ausschlaggebend war, wie schon erwähnt, die österreichische Ja-Stimme. Der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat jedoch nach der Abstimmung im EU-Rat angekündigt, gegen das Ja-Votum seiner Umweltministerin Leonore Gewessler mittels Klage vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Seine Ministerin vom grünen Koalitionspartner habe keine Kompetenz zur Zustimmung gehabt (NZZ 18. Juni 2024, Meret Baumann, Wien).

Die Abstimmung über das Gesetz

Für das Renaturierungsgesetz stimmten im EU-Rat: Deutschland, Dänemark, Portugal, Spanien, Slowenien, Frankreich, Litauen, Tschechien, Irland, Zypern, Griechenland, Kroatien, Rumänien, Lettland, Österreich, Slowakei, Luxemburg, Estland, Bulgarien und Malta. Gegen das Gesetz stimmten: Italien, Schweden, Finnland, Niederlande, Ungarn und Polen. Enthaltungen: Belgien.

Zwei Zugeständnisse

Der Geltungsbereich des Gesetzes erfasst nicht nur Land-, Küsten- und Süsswasserökosysteme. Inbegriffen sind auch Meere, die natürliche Vernetzung von Flüssen und damit verbundene Auen, Bestäuberpopulationen, Wälder sowie landwirtschaftliche und städtische Ökosysteme.

Um das Renaturierungsgesetz mehrheitsfähig zu machen, haben die EU-Gremien gegenüber dem ursprünglichen Regelungsvorschlag in zweierlei Hinsicht Zugeständnisse an die Kritikerinnen und Kritiker gemacht:

  • Zur Landgewinnung haben bekanntlich frühere Generationen viele Moore trockengelegt. Die EU verspricht sich daher durch eine teilweise Wiedervernässung solcher Gebiete Fortschritte im Natur- und Klimaschutz. Allerdings bleibt nach EU-Recht für Landwirte bzw. Landwirtinnen und für private Landbesitzende die Wiedervernässung weiterhin freiwillig. Die Mitgliedstaaten sind jedoch aufgefordert, Anreize zu schaffen, um die Wiedervernässung auch für diese Bevölkerungsgruppen zu einer attraktiven Option zu machen.
  • Es gibt einen Mechanismus, wonach die EU die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme in Notfall vorübergehend aussetzen kann. Als Notfall gilt ein unvorhersehbares, aussergewöhnliches und nicht provoziertes Ereignis, das sich der Kontrolle der Union entzieht und schwerwiegende unionsweite Folgen für die Verfügbarkeit von Flächen hat, die erforderlich sind, um eine ausreichende landwirtschaftliche Erzeugung für den Lebensmittelverbrauch in der Union sicherzustellen.

Wiederherstellung von städtischen Ökosystemgebieten: Stabilisierung und Steigerung städtischer Grünflächen und Baumüberschirmung

Die Mitgliedstaaten sind nach dem neuen Renaturierungsgesetz auch dazu verpflichtet, städtische Ökosystemgebiete festzulegen. Bis 2030 müssen sie sicherstellen, dass in den entsprechend Gebieten kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und an der städtischen Baumüberschirmung gegenüber dem Stand 2024 zu verzeichnen ist. Die Mitgliedstaaten können städtische Ökosystemgebiete von dieser nationalen Gesamtfläche ausnehmen. Bedingung ist dass, der Anteil städtischer Grünflächen in den Stadtzentren und städtischen Räumen (bereits) mehr als 45 Prozent beträgt. Ebenso muss der Anteil der städtischen Baumüberschirmung bereits mehr als 10 Prozent ausmachen.

Ab dem 1. Januar 2031 müssen die Mitgliedstaaten dann einen steigenden Trend in Bezug auf die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen erreichen. Dies soll unter anderem durch die Integration städtischer Grünflächen in Gebäude und Infrastrukturen geschehen. Dieser Trend wird ab dem 1. Januar 2031 alle sechs Jahre gemessen, bis ein «zufriedenstellendes Niveau» erreicht ist. Eine vergleichbare Pflicht besteht in Bezug auf die städtische Baumüberschirmung. Die Kommission wird bis zum 31. Dezember 2028 eine rechtliche Regelung erlassen. Diese gibt den Mitgliedstaaten einen «Orientierungsrahmen» für die Festlegung des sogenannten zufriedenstellenden Niveaus vor. Die Staaten haben dabei die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse mitzuberücksichtigen

An dieser Stelle möchte ich kurz einen Seitenblick auf die neueren Entwicklungen der Nahrungsmittelproduktion auf Gebäudedächern werfen. Ob er freut oder nicht, muss jeder bzw. jede für sich entscheiden. Mit der zurzeit grössten städtischen Dachfarm Europas (Nature Urbaine) im Herzen von Paris wollen die Betreibenden im 2024 eine äquivalente Produktionsfläche von 80.000 m2 erreichen. Diese sog. «vertikale Landwirtschaft» wird mit Hilfe von Aeroponik und Hydrokultur betrieben. Auf Erde wird also bewusst verzichtet. Wasser und Nährstoffe zirkulieren in einem vollständig geschlossenen Kreislauf. Die Wurzeln hängen dabei jedoch nicht direkt in der Nährlösung. Vielmehr werden die Pflanzen mittels Zerstäuber durch einen Sprühnebel aus der Luft mit Wasser und Nährstoffen versorgt.

Gesetzesumsetzung durch die Mitgliedstaaten

Jeder Mitgliedstaat muss einen nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser deckt den Zeitraum bis 2050 ab und enthält Zwischenfristen. Die Kommission erhält die Wiederherstellungspläne zur Bewertung. Bis zum 30. Juni 2032 und anschliessend bis zum 30. Juni 2042 überprüft und überarbeitet jeder Mitgliedstaat seinen jeweiligen nationalen Wiederherstellungsplan und nimmt zusätzliche Massnahmen auf. Seine Berichterstattung zur Umsetzungskontrolle erfolgt an die Kommission, die ihrerseits das EU-Parlament und den Rat darüber ins Bild setzt.

Gesetzesevaluation durch die Kommission

Per Ende 2033 wird die Kommission die Auswirkungen des Gesetzes auf den Agrar-, den Forst- und den Fischereisektor sowie die weiteren sozioökonomischen Auswirkungen überprüfen. Dabei soll sie die relevanten Zusammenhänge mit der Lebensmittelerzeugung und der Ernährungssicherheit in der Union berücksichtigen.

Das Renaturierungsgesetz auf einen Blick

Wälder, Grünland, Feuchtgebiete, Flüsse, Seen und Korallenriffe

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die dem Gesetz unterstellten Lebensräume in Zwischenetappen von einem schlechten in einen guten Zustand versetzen. Die Zielvorgaben dafür lauten wie folgt: mindestens 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Die Natura 2000-Schutzgebiete erhalten dabei bis 2030 den Vorrang. Der dramatische Rückgang der Bestäuberpopulationen soll bis spätestens 2030 umgekehrt werden. Anschliessend soll ein steigende Trend bis zu einem noch zu definierenden zufriedenstellenden Niveau erreicht werden. Die Unionsstaaten müssen mindestens 25’000 Flusskilometer zu frei fliessenden Gewässern renaturieren bzw. Hindernisse aus früheren Flussverbauungen entfernen.
Das Gesetz schreibt auch eine Stabilisierung der Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung auf dem Stand 2024 vor. Sie schlagen danach einen Aufwärtstrend bis zu einem noch zu definierenden zufriedenstellenden Niveau ein.
Weitere Pflichten der Mitgliedstaaten bestehen in der Verbesserung der Waldökosysteme anhand von definierten Indikatoren und im Anpflanzen von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen.

Landwirtschaft

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen:

  1. Index der Wiesenschmetterlinge
  2. Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit grosser biologischer Vielfalt
  3. Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden

Ausserdem müssen sie Anstrengungen zur Steigerung des Feldvogelindexes unternehmen. Der Vogelbestand liefert gute Hinweise zur Situation der Biodiversität insgesamt.

Die EU verfügt über eine Notbremse: Sie kann die Regelungen zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichen Ökosystemen bei ausserordentlichen Umständen zur Sicherstellung des Produktionsertrags vorübergehend aussetzen.

Torfgebiete

Wiederherstellung von mindestens 30 Prozent der entwässerten Torfgebiete bis 2030. Davon ist ein Viertel wiederzuvernässen. Weitere Zielvorgaben: Wiederherstellen von 40 Prozent solcher Flächen bis 2040, danach von 50 Prozent bis 2050 (wobei davon mindestens ein Drittel wiedervernässt werden muss). Die Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen bleibt für Landwirte bzw. Landwirtinnen und für private Grundstückbesitzende nach wie vor freiwillig. 

Rechtlicher Rahmen

  • EU-Renaturierungsgesetz: veröffentlicht im EU-Amtsblatt 024/1991 unter der folgenden Bezeichnung: VERORDNUNG (EU) 2024/1991 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869.
  • Umweltaktionsprogramm für die Zeit bis 2030: Das achte Umweltaktionsprogramm trat am 2. Mai 2022 als rechtlich vereinbarte gemeinsame Agenda der EU für die Umweltpolitik bis 2030 in Kraft. Sie baut auf dem europäischen Green Deal auf.
  • Biodiversitätsstrategie für 2030: Es handelt sich um einen Plan der EU aus dem Jahr 2020 zum Schutz der Natur und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme. Er zielt darauf ab, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 mit spezifischen Massnahmen und Verpflichtungen auf den Weg der Erholung zu bringen. Die Strategie baut auf der EU-Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie sowie auf dem Natura-2000-Netz auf und geht darüber hinaus. Vgl. auch: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:4459196
  • Europäischer Grüner Deal: Laut dem von der Europäischen Kommission am 11. Dezember 2019 vorgestellten Konzept will die EU der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden bzw. die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null reduzieren.
  • Natura-2000-Netz: Die EU-Länder müssen Natura-2000-Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie ausweisen, um bestimmte Arten und Lebensräume von EU-Bedeutung zu schützen. Es gibt rund 27 000 solcher Schutzgebiete, die zusammen ein eigenständiges Netz bilden.
    Der durch die FFH-Richtlinie vorgegebene Zeitplan, die Schutzgebiete bis 2004 auszuweisen, wurde seinerzeit nicht eingehalten.
  • Der 21. Mai ist übrigens der «Europäische Natura-2000-Tag».
  • Habitat-Richtlinie: Die Richtlinie (oft auch als FFH-Richtlinie bezeichnet) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG vom 21. Mai 1992) enthält Massnahmen zur Erhaltung der wildlebenden Flora und Fauna Europas.
  • Vogelschutzrichtlinie: Die EU hat 1979 die Richtlinie 79/409/EWG als eine der ersten Umweltvorschriften erlassen, rund 13 Jahre vor der Habitat-Richtlinie. 2009 erfolgte eine Änderung (Richtlinie 2009/147/EG). Diese Richtlinie dient dem Schutz aller in der EU vorkommenden wildlebenden Vogelarten sowie der Wiederherstellung ihrer wichtigsten Lebensräume.

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Quellen

Jacqueline Cortesi

5 Gedanken zu „Das Renaturierungsgesetz“

  1. Vielen Dank für diesen sehr informativen Beitrag! Beeindruckend, dass sich die EU zu diesen wichtigen Maßnahmen entschieden hat. Ein Vorbild für die bevorstehende Abstimmung zur Biodiversitätsinitiative. 🪴

    Antworte auf Rahel Meier
    • Und die Schweiz macht mal wieder nicht mit. Die dringend notwendige Biodiversitäts-Initiative wurde ja LEIDER NICHT angenommen.

      Meine Teichfrösche, Kröten, Molche und Libellen waren über diesen Entscheid gegen die wichtige Biodiversität sehr enttäuscht.
      Es wird immer schwieriger einen #Naturgarten (ohne Pestizide) zu kultivieren. Denn selbst in den Schweizer Familiengärten werden Pestizide eingesetzt. Ich frage mich, welche Rolle der Schweizer “Familiengärten-Verband” da spielt, und welche Haltung er zu diesem für uns alle “giftigen” Thema einnimmt?

      Vergiftete Böden werden für unseren Gemüseanbau keine gute Voraussetzung sein.

      Antworte auf Lumir Gersl
      • Wenn sich im Umfeld der EU die Bemühungen für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen verstärken, wird dies hoffentlich auch sehr bald die Entwicklung in der Schweiz positiv beeinflussen. Es ist ein starkes Argument, damit auch die Schweiz ähnliche Massnahmen ergreift. Das Nein zur Biodiversitätsinitiative interpretiere ich jedenfalls nicht als Nein zur Biodiversität.

        Unserem Verband liegen das naturnahe Gärtnern sowie die Wissensvermittlung in diesem Bereich sehr am Herzen. Viele unserer Texte in der Zeitschrift «Gartenfreund / Jardin Vivant» und auf unserer Website befassen sich mit diesen Themen.
        Der SFGV setzt sich seit vielen Jahren unter anderem auch für pestizidfreie Familien-Gärten ein. Die Förderung des naturnahen Gärtnerns und die Unterstützung von Massnahmen zum Schutz natürlicher Lebensräume gehören zum erklärten statutarischen Zweck unseres Verbandes. Er hatte übrigens auch die Ja-Parole zur Biodiversitätsinitiative unterstützt. Die von unserem Verband herausgegebene Broschüre «Familiengärten naturnah gepflegt» (4. Auflage) dient ebenfalls als wichtiges Handlungsinstrument, das wir unseren Mitgliedern bzw. deren Pächterinnen und Pächtern zur Verfügung stellen. Unversiegelte und gesunde Böden sind für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen unverzichtbar.

        Antworte auf Jacqueline Cortesi-Künzi
  2. „Renaturation“ sounds like a very challenging project but people should seriously think about the future of nature & this project will help to rebuild nature before nature disappears! 👍EU
    Thanks a lot for sharing this article.

    Antworte auf Becky Zaugg
  3. Danke für diesen Beitrag. Biodiversität ist ein wichtiges Thema, gerade für uns Menschen ist sie wichtig fürs Überleben und die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Familiengärten können einen wichtigen Beitrag dazu leisten in Städten und Biodiversität ist somit auch ein wichtiges Argument, warum Familiengärten so kostbar und erhaltenswert sind. Es freut mich, wenn der SFGV sich dafür engagiert.

    Antworte auf Angela Losert, Fachgruppenleiterin Familiengärten Bern

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Luftbildaufnahme vom Familiengarten-Verein Birsfelden und der angrenzenden Autobahn.

Wir gratulieren dem Familiengarten-Verein Birsfelden zum Erhalt ihrer 145 Familiengärten! 😀

Nach mehreren Jahren der Ungewissheit, der Angst und des Frustes für die Familiengärten in Birsfelden kam am 24. November 2024 das Aus für den Rheintunnel. Das Schweizer Stimmvolk hat sich mehrheitlich gegen die sechs Autobahnausbauprojekte ausgesprochen. Damit ist auch der Rheintunnel zumindest für das nächste Jahrzehnt vom Tisch. Die drei Freizeitgartenareale in Birsfelden bleiben entgegen allen Erwartungen somit bestehen.

Hier geht es zum Verein Birsfelden