Ab dem 1. September 2024 ist der Verkauf von invasiven Neophyten wie Kirschlorbeer, Schmetterlingsflieder oder Blauglockenbaum in der Schweiz verboten. Spätestens seit der Bekanntgabe der revidierten Freisetzungsverordnung (FrSV Anhang 2) des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 1. März 2024 weiss die breite Bevölkerung, dass Neophyten Pflanzen sind, die sich in Gebieten ansiedeln, wo sie zuvor nicht heimisch waren. Invasiv sind diejenigen, die sich rasant verbreiten und die einheimischen Pflanzen verdrängen. Wie wir invasive Neophyten im Familiengarten erkennen und wo wir Alternativen finden, diskutiere ich in diesem Beitrag.
Immer mehr invasive Neophyten
Etwa 15 Prozent der Neophyten gelten als invasiv. Ab dem 1. September 2024 ist in der Schweiz der direkte Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen in der Umwelt verboten. Davon ausgenommen sind nur entsprechende Massnahmen zur Bekämpfung dieser Pflanzen. Die Entscheidung, diese Pflanzen zu verbieten, ist gut nachvollziehbar. Insbesondere wenn sie für Mensch und Tier eine echte Bedrohung darstellen, wie der Riesen-Bärenklau. Diese aus dem Kaukasus als Bienenweide in England eingeführte und bis zu fünf Meter hohe Pflanze verursacht bei Hautkontakt in Kombination mit Sonneneinstrahlung Verbrennungen zweiten Grades. Zum Vergleich: Ein starker Sonnenbrand, nach dem sich die Haut schält, zählt zu Verbrennungen ersten Grades. Andere Pflanzen, wie Ambrosia, die falsche Mimose, können Allergien oder Asthma hervorrufen.
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