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Brand: Die Gefahr im Gartenhaus

Ein Brand im Familiengarten sorgt schnell mal für eine Schlagzeile in den Medien. In Brand gerät meistens das Gartenhaus oder der Materialraum. Falls im Objekt Chemikalien oder Treibstoffbehälter lagern, lauern für Mensch und Umwelt bei einem Brand ganz besondere Gefahren.

Wer naturnah gärtnert, lagert im Gartenhaus weder chemische Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel noch mineralische Dünger. Oft gibt es auf dem Areal aber auch Gartengeräte, die mit Gas, Benzin oder mit einem Akku betrieben werden. Vielleicht sind beim letzten Anstrich des Gartenhauses auch Reste von Farbe, Verdünner oder Lack übriggeblieben. So entsteht schleichend eine wachsende Ansammlung verschiedenster Behälter.

Gefahren bei Brand im Familiengarten – auch für die Feuerwehr

Wie die Feuerwehr-Fachzeitschrift 118 swissfire.ch des Schweizerischen Feuerwehrverbands unlängst berichtete, werden die Feuerwehrleute beim Einsatz in einem Haus- oder Familiengarten leider hin und wieder von einem eigentlichen Chemikalienlager überrascht. Neben einer Gasflasche stehen in einem Depot vielleicht gleich noch mehrere Ersatzflaschen oder Benzinkanister. Die Feuerwehrleute können nicht voraussehen, welche chemischen Stoffe sie bei ihrem Einsatz antreffen und somit auch nicht erahnen, welche Stoffe bei einem Brand freigesetzt werden. Gleichzeitig müssen sie darauf achten, dass sie sich nicht selbst kontaminieren und keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verschleppen.

Ein Schopf (wie hier in einem Garten neben einem Wohnhaus) nach einem Brand. Ob Druckbehälter, Treibstoffe oder Akkus, im Gartenhaus lauern einige Gefahren bei einem Brand. Quelle: Medienmitteilung der Kantonspolizei St. Gallen
Ein Schopf (wie hier in einem Garten neben einem Wohnhaus) nach einem Brand. Ob Druckbehälter, Treibstoffe oder Akkus, im Gartenhaus lauern einige Gefahren bei einem Brand. Quelle: Medienmitteilung der Kantonspolizei St. Gallen

Gefahrgut im Garten

Mit der freundlichen Unterstützung der Schweizerischen Feuerwehr-Zeitung möchte ich einige Informationen zu solchem Gefahrengut an Euch weitergeben.

Druckbehälter: Besser Composite Gasflaschen als solche aus Stahl

Es gibt Composite Gasflaschen und Stahlflaschen. Composite Gasflaschen bestehen aus Kunststoff. Für den Transport sind sie deutlich leichter zu tragen als Stahlflaschen. Ihr grosser Vorteil im Falle eines Brandes besteht aber darin, dass sie nicht bersten. In der Hitze schmelzen sie. Das Gas wird dabei abgeblasen, also kontrolliert an die Umgebung abgegeben. Demgegenüber explodieren Stahlflaschen, wenn sie einem Feuer ausgesetzt sind. Dies stellt für alle umstehenden Personen und insbesondere die Feuerwehrleute eine grosse Gefahr dar.

Treibstoffe, Motorenöle, Farben, Lacks und Verdünner

Bei der Lagerung solcher Stoffe in einem dafür nicht vorgesehenen und auch nicht zugelassenen Behälter ist unklar, wie sie auf Hitze reagieren. Die handelsüblichen Gebinde werden aus Kunststoff oder Metall gefertigt. Kunststoffbehälter schmelzen in der Hitze, und der Inhalt läuft aus. Zwar führt dies üblicherweise nicht zu einer Explosion. Der Vorgang kann sich aber als Brandbeschleuniger auswirken. Metallkanister und -gebinde bersten eher nicht. Sie blähen sich aber bei der Hitze eines Brands auf und werden undicht.

Akkus

Akku-betriebene Gartengeräte liegen heute in allen Lebensbereichen im Trend, so auch in den Familiengärten. Wenn ein Akku überhitzt, können jedoch giftige Gase austreten. Eine Verpuffung ist ebenfalls möglich.

Dünger, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide

Biozide töten lebende Organismen bereits in relativ tiefen Konzentrationen ab. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Biozide finden sich in der Biozidprodukteverordnung (VBP). Sie ist mit der Biozidprodukteregulierung der EU (BPR) weitgehend harmonisiert. Die Schweiz sieht dieselben Zulassungsarten für Biozidprodukte mit genehmigten Wirkstoffen vor wie die EU. Zu den Bioziden gehören im Baubereich verwendete Pilzgifte (Fungizide), Algengifte (Algizide), Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide) und Insektengifte (Insektizide). Bei einem Brand entwickeln sich aus Bioziden sehr ungesunde Rauchgase. Feuerwehrleute müssen sich mit Atemschutzgeräten und Brandschutzkleidung davor schützen. Notfalls müssen sie auch weitere Fachpersonen beiziehen, um die Gefahren beim Verbrennen, Vermischen oder Freisetzen solcher Stoffe besser einschätzen zu können.

Ratschläge an Pachtende

Vorsorgemassnahmen

  • Feuerungsanlagen und Gasinstallationen stellen eine erhebliche Brandgefahr für ein Gartenhaus dar. Lass solche Anlagen fachmännisch installieren und periodisch kontrollieren (Kaminfeger).
  • Lagere Gasflaschen ausserhalb von Gebäuden und niemals in unterirdischen Räumen.
  • Schliesse die Gaszufuhr bei Nichtgebrauch, sowohl beim Anschluss an der Gasflasche als auch bei jenem am Verbrauchergerät.
  • Sorge in geschlossenen Räumen bei laufenden Gasgeräten stets für genügend Sauerstoff.
  • Halte die reglementarischen Vorgaben Deines Areals und die Betriebsanleitungen von Geräten ein, wie sie beispielsweise für den Bau und Betrieb von Garten-Cheminées oder Grills gelten. Respektiere zum Beispiel ein Verbot zum Feuern oder für Öfen, die mit Öl, Holz oder Kohle betrieben werden.
  • Achte auf angemessene Abstände zwischen einer Hitzequelle und brennbaren Materialien.
  • Informiere Dich über die korrekte Handhabung vorhandener Feuerlöschgeräte.

Im Brandfall

Kleine Feuer lassen sich oft noch mit einer Löschdecke oder einem nassen Tuch ersticken. Alarmiere bei Bedarf die Feuerwehr und die Polizei (Tel. 118 /117), noch bevor Du eigene, erste Löschversuche unternimmst. Bei brennendem Öl oder Fett niemals Wasser einsetzen, bei Elektrogeräten sofort den Stecker rausziehen. Gehe keine unnötigen Gefahren ein. Informiere den Vereinsvorstand. Er wird den Brand an die für das Areal zuständige Behörde (wie «Stadtgrün») weitermelden. Denke an die Schadensanzeige bei der privaten Hausratversicherung, falls Du Dein Gartenhaus versichert hast. Insbesondere bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung riskierst Du Forderungen von Drittgeschädigten.   

Nach dem Brand

Nach dem Brand werden sich die zuständige Behörde und der Vorstand zusammen mit der Feuerwehr über eine fachgerechte Entsorgung heikler Brandreste besprechen. Beschädigte Behältnisse mit schädlichen Inhaltsstoffen oder Gebinde mit nicht mehr identifizierbarem Inhalt bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Nimm eigene Aufräumarbeiten, eine Ernte oder Neubepflanzung erst nach der endgültigen Freigabe der Parzelle vor und nur in Absprache mit der zuständigen Behörde und dem Vorstand. Vielleicht ordnen diese ja noch eine Bodenuntersuchung an oder verhängen ein vorläufiges Nutzungsverbot.

Brand im Garten – weitere Informationen und Beispiele

Ein Beispiel für einen Brand im Garten aus dem Jahr 2024, Kantonspolizei Thurgau: Felben-Wellhausen: Gartenhaus bei Brand zerstört

Grün Stadt Zürich, Vorgehen bei Brandereignissen in Kleingartenarealen

Präventionstipps der Gebäudeversicherung Luzern: Brandschutz – Sicherheit in Familiengärten

Beratungsstelle für Brandverhütung:

Jacqueline Cortesi

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Umweltverantwortung

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